Straßenraub. St. (rechtlich. Dieser findet sich 1. als latrocinium, gr. lesteia, mit der Strafe des Sullanischen Gesetzes der l. Cornelia de sicariis et veneficis. 2. als grassatura, gr. lopodysia, dies gegenüber dem latrocinium wohl ein einfacher gelagerter Tatbestand, nach der griechischen Umschreibung besonders den Kleiderraub umfassend, der nach den spärlichen Quellen nicht zweifelsfrei umschrieben werden kann. Mythos. In historischer Zeit:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Mickwitz, Gunnar 1906-1940 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1940
Schlagworte:

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