Nomographoi. I. N. hießen in Griechenland häufig die Mitglieder einer Kommission, die mit der Aufzeichnung von Gesetzen beauftragt war. II. N. taucht auch in den ägyptischen Papyri der Römerzeit auf und bedeutet hier jemand, der mit der Anfertigung von Urkunden aller Art zu tun hat und besonders dann auftritt, wenn die vertragschließende oder beantragende Partei nicht schreiben kann, bisweilen in Begleitung eines Gehilfen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hellebrand, Walter 1907-1998 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1940
Schlagworte:

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