contrectare / contrectatio. I. Nichtjuristischer Gebrauch. 1. Berührung im wörtlichen Sinn. 2. Berührung im übertragenen Sinn. 3. Contrectare in juristischen Quellen in untechnischer Bedeutung. II. Contrectare und contrectatio als Tatbestandsmerkmal des furtum. 1. Die Notwendigkeit der contrectatio für das furtum ab der frühklassischen Zeit. 2. Das Auftauchen des Begriffes und seine Entwicklung zum terminus technicus. 3. Die Ursachen der Einführung des neuen Begriffes. 4. Worin besteht die contrectatio? 5. Contrectatio und die Ortsveränderung des Diebsgutes. 6. Contrectatio und untauglicher Versuch. 7. Wiederholte contrectatio. 8. Sondertatbestände des furtum. a) Actio rerum amotarum. b) Actio de tigno iuncto. 9. Zusammenfassung.:
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Végh, Zoltán (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1970
Schlagworte:

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