Princeps. Bezeichnung eines militärischen oder zivilen Amtsinhabers, der anderen gegenüber als der Erste bezeichnet werden soll. 1. Militärische principes. 2. pr. in Amtsstellen. a) Zivilämter, für der pr. aus dem eigenen Büropersonal entnommen wurde. b) Militärische Dienststellen mit einem pr. aus den eigenen Beamten. c) Stellen mit einem pr. aus der vorgesetzten Amtsstelle. d) pr. aus der schola agentum in rebus. e) Der principatus scholae agentum in rebus und der principatus officii.Über den honorarischen principatus handeln Cod. Theod. VI 27, 16 vom 8. Oktober 413, VI 27, 19 vom 27. November 417 und VI 28, 8 = Cod. Iust. XII 21, 4 vom 29. Januar 435. Die Amtstätigkeit der principes, der Vormänner der schola agentum in rebus:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ensslin, Wilhelm 1885-1965 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1956
Schlagworte:

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