Arzthonorar. Der antike Arzt hatte nach den Standesanschauungen wie jeder "demiourgos" das Recht auf Entlohnung der Dienste seiner Kunst wie seiner Lehre:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Herzog, R. (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1950
Schlagworte:

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