Conversio morum. C. m. ist seit dem 8. Jh. bezeugt als Name für den Inhalt der zweiten unter den drei promissiones, die in der Regula s. Benedicti von einem neuen Mitglied bei dessen Aufnahme in das Kloster verlangt werden:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Rothenhäusler, M. (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1957
Schlagworte:

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