Ehegesetze. Die unter *Ehebruch, *Ehehindernisse, *Ehescheidung, *Eheschließung erwähnten E. haben eingrenzenden Charakter: Sie regeln die Legitimität der Ehe besonders im Blick auf die Nachkommenschaft, das Erbrecht, die Reinerhaltung der Bürgerschaft bzw. der Stände, sodann im Blick auf die Frau, ihre Stellung als Gattin, ihre wirtschaftliche Versorgung usw:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Delling, Gerhard 1905-1986 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1959
Schlagworte:

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