Raptus (2): Im römischen Strafrecht erscheint raptus als die Entführung einer Person weiblichen Geschlechts gegen den Willen ihrer Eltern zu unzüchtigen Zwecken oder zur Erzwingung der Ehe, seit Constantin als crimen sui generis unter den iudicia publica:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Eger, Otto (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1914
Schlagworte:

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