Retentio im weitesten Sinne ist die vorläufige Ablehnung der Befriedigung eines Anspruchs durch den Verpflichteten:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Leonhard, Rudolf 1851-1921 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1914
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!