Revocare heißt in der Rechtssprache eine Willenserklärung abgeben, die eine Sachlage in einen anderen, in der Regel in einen schon früher vorhandenen gewesenen Zustand bringt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Leonhard, Rudolf 1851-1921 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1914
Schlagworte:

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