Missio in possessionem: Bedeutet im römischen gerichtlichen Verfahren eine Einweisung in eine Sache oder in ein ganzes Vermögen; wir finden sie ursprünglich im honorarischen Recht, doch gibt es M. auch nach Kaiserrecht:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Weiss, Egon 1880-1953 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1932
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!