Peculium: im eigentlichen Sinne ist p. der Inbegriff gewisser von einem Gesamtvermögen abgesonderten Vermögensstücke, ein Sondergut; besonders ist das p. das Sondergut, das der pater familias freiwillig einem subiectus zu eigener Bewirtschaftung und Verwaltung übergab:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Uxkull-Gyllenband, Woldemar 1898-1939 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1937
Schlagworte:

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