Parakatatheke: I. P., das Schuldverhältnis, das die Verwahrung einer beweglichen Sache zu treuen Händen im Interesse des Hinterlegers im griechischen Rechtskreis zum Gegenstand hatte, entsprach grundsätzlich und in den meisten Stücken dem depositum des römischen Rechts; II. Die P. nach ihrer wirtschaftlichen Ursprungsfunktion an und für sich abseits vom Hauptgeschäftsverkehr gelegen, war aber als juristische Vorstellungsweise im Dienste fremder Aufgaben sehr beliebt; III. Über einen Spezialfall der Verwahrung, den Sequestervertrag, das mesengyema, das ideologisch mit der Bürgschaft zusammenhing; IV. Gelegentlich finden wir P. im Dienste des Erbrechts; V. P. wurde untechnisch auch vom Anvertrauen von Personen in jemandes Obhut gebraucht; VI. In einem wohl ebenfalls untechnischen Sinn gebrauchten die Griechen P. im Bedeutung von Pfand; VIII. P. als Gebete, Flüche und Gelübde:
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