Ordo (1): I. Ordo von ordiri bezeichnet die Reihe; II. Die nach Zeit oder Recht bestimmte Reihenfolge, der Rang; III. Eine in sich geschlossene Abteilung oder Körperschaft; IV. A. O. als Standesbezeichnung, ordo senatorius, B. O. als Bezeichnung jeder Menschenklasse, der Berufe usw. (soziologischer Begriff):
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kübler, Bernhard 1859-1940 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1939
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!