Nobiles: "Die Oberschicht des römischen Senatorenstandes"; nur die Inhaber des höchsten Amtes, also regelmäßig des Konsulats, und ihre Nachfahren, galten als n., in der Bedeutung "adelig"; der Begriff der Nobilität ist mit der Republik untrennbar verbunden:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Strasburger, Hermann 1909-1985 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1936
Schlagworte:

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