APA-Zitierstil (7. Ausg.)

Münzer, F. (1936). Norbanus (5): C. Norbanus ist der zweite Träger eines Gentilnamens unlateinischer Bildung, der in den Consularfasten erscheint, hat vermutlich das römische Bürgerrecht persönlich erworben und sich nach seiner Vaterstadt Norba genannt; er beginnt seine Ämterlaufbahn mit dem Volkstribunat 651 = 103; sein Sohn ist wahrscheinlich N. Nr. 6, seine Urenkel vielleicht Nr. 8 und 10.

Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)

Münzer, Friedrich. Norbanus (5): C. Norbanus Ist Der Zweite Träger Eines Gentilnamens Unlateinischer Bildung, Der in Den Consularfasten Erscheint, Hat Vermutlich Das Römische Bürgerrecht Persönlich Erworben Und Sich Nach Seiner Vaterstadt Norba Genannt; Er Beginnt Seine Ämterlaufbahn Mit Dem Volkstribunat 651 = 103; Sein Sohn Ist Wahrscheinlich N. Nr. 6, Seine Urenkel Vielleicht Nr. 8 Und 10. 1936.

MLA-Zitierstil (9. Ausg.)

Münzer, Friedrich. Norbanus (5): C. Norbanus Ist Der Zweite Träger Eines Gentilnamens Unlateinischer Bildung, Der in Den Consularfasten Erscheint, Hat Vermutlich Das Römische Bürgerrecht Persönlich Erworben Und Sich Nach Seiner Vaterstadt Norba Genannt; Er Beginnt Seine Ämterlaufbahn Mit Dem Volkstribunat 651 = 103; Sein Sohn Ist Wahrscheinlich N. Nr. 6, Seine Urenkel Vielleicht Nr. 8 Und 10. 1936.

Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.