Norbanus (5): C. Norbanus ist der zweite Träger eines Gentilnamens unlateinischer Bildung, der in den Consularfasten erscheint, hat vermutlich das römische Bürgerrecht persönlich erworben und sich nach seiner Vaterstadt Norba genannt; er beginnt seine Ämterlaufbahn mit dem Volkstribunat 651 = 103; sein Sohn ist wahrscheinlich N. Nr. 6, seine Urenkel vielleicht Nr. 8 und 10:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Münzer, Friedrich 1868-1942 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1936
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!