Nota censoria: während die Gerichte nach strengem Recht und Gesetz urteilten, trafen die Censoren (s. d.), die zu Wächtern der Ehrenhaftigkeit und Sittlichkeit bestellt waren, ihre Entscheidungen nach der Billigkeit; sie erfüllten diese Aufgabe im iudicium de moribus; die Erteilung der n. c. hatte Ehrlosigkeit, Anrüchigkeit des Gemaßregelten zur Folge:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kübler, Bernhard 1859-1940 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1936
Schlagworte:

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