Obligatio: das sowohl literarisch wie juristisch häufig gebrauchte Wort obligare, bezieht sich 1. auf ein wirkliches Binden, wie ligare selbst und 2. im bildlichen Sinne auf eine Verpflichtung; die Verpflichtung tritt zur selben Zeit als eine moralische und als eine gesetzliche auf; Literatur:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Radin, Max 1880-1950 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1937
Schlagworte:

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