Obvagulatio: das Wort wird allgemein mit vagire verbunden, welches ein scharfes oder gellendes Schreien bedeutet; es liegt hier eine Art convicium vor, das ist eine öffentliche und entehrende Beschimpfung; eine O. darf, in einer nicht ganz klaren Weise, vorgenommen werden, wenn ein Zeugnis im Verfahren ausbleibt; vermutlich gilt die Beschimpfung dem ausbleibenden Zeugen und soll Strafe für sein Fehlen und Rechtszwang sein:
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