Mortis causa capio: sachlich handelt es sich um Erwerb von Todes wegen, genauer aus Anlaß des Todes eintretenden Erwerb unter Lebenden, der nicht unter den Begriff der hereditas oder des Legatums oder anderer Sonderbezeichnungen fällt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Weiss, Egon 1880-1953 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1933
Schlagworte:

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