Kritik der Ontologie des Immaterialgüterrechts:

Long description: Das »geistige Eigentum« basiert auf einer spezifischen Vorstellung von Wirklichkeit. Demnach existieren immaterielle Güter wie Werke, Erfindungen und Designs, die von ihren Verkörperungen in Büchern, Erzeugnissen usw. strikt zu unterscheiden sind. Alexander Peukert unterzieht diese...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Peukert, Alexander 1973- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2018
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 134
Schlagworte:
Online-Zugang:UBM01
Volltext
Zusammenfassung:Long description: Das »geistige Eigentum« basiert auf einer spezifischen Vorstellung von Wirklichkeit. Demnach existieren immaterielle Güter wie Werke, Erfindungen und Designs, die von ihren Verkörperungen in Büchern, Erzeugnissen usw. strikt zu unterscheiden sind. Alexander Peukert unterzieht dieses Wirklichkeitsverständnis einer rechtsrealistischen Kritik. Er erläutert zunächst, dass das herrschende Paradigma des abstrakten Immaterialguts ontologisch unplausibel ist. Denn die Existenz eines vermeintlich abstrakten Werkes, einer Erfindung usw. hängt von der Existenz mindestens einer ihrer »Verkörperungen« ab. Auch die Rechtsgeschichte spricht gegen die Annahme, dass die Wirklichkeit des IP-Rechts eine gegebene äußere Tatsache wie z.B. ein Stück Land darstellt, auf die das Recht zwangsläufig trifft. Das Reden und Denken in Kategorien abstrakter Immaterialgüter bildete sich nämlich überhaupt erst im 18. Jahrhundert heraus. Schließlich verfügt die herrschende Vorstellung über nur geringe juristische Erklärungskraft, da sie zahlreiche Besonderheiten der IP-Rechte im Vergleich zum Sacheigentum nicht verständlich machen kann. Insgesamt zeigt sich, dass das abstrakte Immaterialgut eine sprachliche Konstruktion ist, deren alleiniger Zweck darin besteht, ein Eigentumsobjekt zu fingieren. Wir reden und denken, als ob es eigentumsfähige Immaterialgüter gibt, damit die Eigentumsform zum Einsatz kommen kann. Realitätsnäher und damit regelungsadäquater ist eine handlungs- und artefaktbasierte IP-Theorie, die das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte als ausschließliche Rechte zur Herstellung und sonstigen Nutzung von Artefakten begreift, die einem »Master-Artefakt« ausreichend ähnlich sind
Long description: In what way do works of art, inventions and other subject matter of intellectual property rights exist? Alexander Peukert shows that the notion of an abstract intellectual property object is a linguistic construction, which only emerged in the eighteenth century and whose sole purpose is to fake an object that can be owned
Long description: In what way do works of art, inventions and other subject matter of intellectual property rights exist? Alexander Peukert shows that the notion of such an abstract intellectual property object is a linguistic construct, which only emerged in the eighteenth century and whose sole purpose is to simulate an object that can be owned. More realistic and thus easier to regulate satisfactorily is an intellectual property theory based on actions and artefacts that understands copyright law and industrial property rights as exclusive rights for the production and other use of artefacts
Beschreibung:Rechtswissenschaft 2018
Beschreibung:Online-Ressource (IX, 223)
ISBN:9783161559976

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