Vollstreckbarkeit: Entwicklung, Wirkungserstreckung und Qualifikation im System Brüssel Ia

Long description: Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Brüssel Ia-VO setzt einen Meilenstein für die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung in der Europäischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklärungsverfahren...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Wiedemann, Denise 1987- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2017
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 392
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-19
Zusammenfassung:Long description: Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Brüssel Ia-VO setzt einen Meilenstein für die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung in der Europäischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen, bevor sie in einem anderem Mitgliedstaat vollstreckt werden konnten. Die Brüssel Ia-VO beseitigt das Exequaturverfahren. Bei der unmittelbar grenzüberschreitenden Vollstreckung fließen das Recht des Ursprungsstaates, das Recht des Vollstreckungsstaates und das Unionsrecht zusammen. Denise Wiedemann untersucht, welche dieser Rechtsordnungen Anwendung auf einzelne Fragen der Zwangsvollstreckung findet
Long description: The recast Brussels Regulation sets a milestone in cross-border enforcement of civil judgments within the EU because it abolishes the intermediate exequatur procedure. The direct cross-border enforcement brings the law of the state of origin, that of the enforcing state, and European Union law together. Denise Wiedemann explores which law applies to the varying issues that arise during the enforcement procedure
Long description: Denise Wiedemann befasst sich mit einer wichtigen Neuerung bei der Zwangsvollstreckung zivilgerichtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union. Seit 2015 darf sich ein Gläubiger, der beispielsweise in Frankreich ein Urteil erstritten hat, mit seinem Vollstreckungsauftrag unmittelbar an das Vollstreckungsorgan in Deutschland wenden, ohne dass das Urteil noch einmal durch einen deutschen Richter überprüft wird
Beschreibung:Rechtswissenschaft 2017
Beschreibung:Online-Ressource (XXVII, 348)
ISBN:9783161554810
9783161554803

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