Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung: eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

Long description: Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen – Handlung, Erfolg und Kausalität – zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objek...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Goeckenjan, Ingke 1974- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2017
Ausgabe:1. Auflage
Schriftenreihe:Jus poenale Band 13
Schlagworte:
Online-Zugang:UBM01
Zusammenfassung:Long description: Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen – Handlung, Erfolg und Kausalität – zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können
Long description: The doctrine of so-called objective imputation has become the prevailing opinion in German criminal legal literature. Ingke Goeckenjan provides a critical analysis of this doctrine, especially in its application to crimes requiring intent
Long description: Die Lehre von der objektiven Zurechnung hat sich mittlerweile als herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum etabliert. Gleichwohl sind noch einige Fragen ungeklärt. Ingke Goeckenjan geht ihnen in einer fundierten Analyse nach und untersucht dabei vor allem, ob und inwiefern die von dieser Lehre propagierten Kriterien auch für das Vorsatzdelikt Geltung beanspruchen können
Beschreibung:Rechtswissenschaft 2017
Beschreibung:Online-Ressource (XI, 331)
ISBN:9783161535789
9783161534546

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