Nachdeme man wahrnehmen müssen, daß, zu nicht geringen Schaden deß gemeinen Wesens ... die Nürnberger und andere leichte Pfenning, deren 5. vor einen guten kr. gemüntzet, durchgehens, gleich denen Guten, mit 4. vor einen kr. außgegeben worden seynd ...: Decretum Bamberg den 4.ten Junii 1729.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Bamberg] [Drucker nicht ermittelbar] [1729]
Schlagworte:
Beschreibung:Titel ist Anfang des Textes. - Erscheinungsort und Erscheinungsjahr aus dem Text erschlossen. - Satzspiegel: 13,9 x 16,7 cm
Beschreibung:1 Bogen

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!