Nachdem in der Chur-Fürstlichen Bayerischen Residentz-Stadt München eine gewisse Gold-Müntz, Caroliner oder Charle d'or genannt, in dem Werth von Fünff Gulden, neu-ausgepräget, deren innerlicher Gehalt aber sich bey weitem so hoch nicht erstrecket, sondern so gering ist, daß der Fränckische Crayß bewogen worden, diese Müntz gäntzlich zu verruffen ...: Decretum Bamberg den 25. Maji 1726.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Bamberg] [Drucker nicht ermittelbar] [1726]
Schlagworte:
Beschreibung:Titel ist Anfang des Textes. - Erscheinungsort und Erscheinunsgjahr aus dem Text erschlossen. - Satzspiegel: 13,3 x 11,2 cm
Beschreibung:1 Bogen

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