Hessische Halsgerichtsordnung, In Peinlichen Sachen Zu Volnfarn, Allen Amptleuten, Vögten, Schultheyssen, Schöffen Vnd Richtern Dienstlich, Fürderlich Vnd Behülflich, Darnach Zu Handeln Vnd Recht Zv Sprechen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: Anno MDXXXV.

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