Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des § 239 I Alt. 2 StGB:

Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise – etwa durch List – der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folg...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Main Author: Schumann, Laura Sophia 1988- (Author)
Format: Thesis Electronic eBook
Language:German
Published: Berlin Peter Lang [2018]
Series:Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht Band 127
Subjects:
Online Access:BSB01
UBM01
Volltext
Summary:Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise – etwa durch List – der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen
Physical Description:1 Online-Ressource (xxxii, 275 Seiten)
ISBN:9783631748947
DOI:10.3726/b13491

There is no print copy available.

Interlibrary loan Place Request Caution: Not in THWS collection! Get full text