Kann in Tarifverträgen vorgesehen werden, dass die Betriebe die Gewerkschaftsbeiträge den bei ihnen beschäftigten Gewerkschaftsangehörigen vom Lohn abziehen und an die Gewerkschaft abführen?: können Tarifverträge vorsehen, dass der Arbeitgeber den Gewerkschaftsangehörigen, die Mitglieder einer gewerkschaftl. Tarifkommission sind, die Zeit ihrer Teilnahme an den Verhandlungen als Arbeitszeit bezahlt? ; Rechtsgutachtl. Äusserung
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Dietz, Rolf 1902-1971 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: München Bundesvereinigg d. Dt. Arbeitgeberverb. 1963
Beschreibung:27 Bl.

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