An die Gau- und Bezirksleiter: werte Kollegen! : nach § 38 Ziffer 5 der Satzung der G. d. E. ist für die Gauverbände und Verwaltungsbezirke vom geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft eine besondere Geschäftsanweisung zu erlassen ... : zum Inhalt der Gaugeschäftsordnung selbst haben wir noch folgendes mitzuteilen : 1. die Kollegen Gauleiter haben nach Prüfung des ihnen seinerzeit übersandten Entwurfes der Geschäftsordnung zahlreiche Änderungsanträge gestellt : soweit wie möglich, wurden dieselben vom geschäftsführenden Vorstand berücksichtigt ...
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Veröffentlicht: |
Berlin
4. Oktober 1930
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