Wie ist liberale Eugenik möglich?: Menschenformung aus liberaler Perspektive und ihre Abgrenzung zur autoritären Eugenik
Folgt tatsächlich aus einem liberalen Wertekanon eine generative Selbstbestimmung, eine weitgehende elterliche Handlungsfreiheit bei eugenischen Maßnahmen, wie es Vertreter einer "liberalen Eugenik" versichern? Diese Arbeit diskutiert die Rolle Staates und die Handlungsspielräume der Elter...
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Veröffentlicht: |
Potsdam
2013
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Zusammenfassung: | Folgt tatsächlich aus einem liberalen Wertekanon eine generative Selbstbestimmung, eine weitgehende elterliche Handlungsfreiheit bei eugenischen Maßnahmen, wie es Vertreter einer "liberalen Eugenik" versichern? Diese Arbeit diskutiert die Rolle Staates und die Handlungsspielräume der Eltern bei der genetischen Gestaltung von Nachkommen im Rahmen eines liberalen Wertverständnisses. Den Schwerpunkt/Fokus der Betrachtungen liegt hier Maßnahmen des genetic enhancement. Darüber hinaus wird auch das Verhältnis der "liberalen Eugenik" zur "autoritären Eugenik" neu beleuchtet. Die Untersuchung beginnt bei der Analyse zentraler liberaler Werte und Normen, wie Freiheit, Autonomie und Gerechtigkeit und deren Funktionen in der "liberalen Eugenik". Wobei nur sehr eingeschränkt von der "liberalen Eugenik" gesprochen werden kann, sondern viel mehr von Varianten einer "liberalen Eugenik". Darüber hinaus wird in dieser Arbeit die historische Entwicklung der "liberalen" und der "autoritären Eugenik", speziell des Sozialdarwinismus, untersucht und verglichen, insbesondere im Hinblick auf liberale Werte und Normen und der generativen Selbstbestimmung. Den Kern der Arbeit bildet der Vergleich der "liberalen Eugenik" mit der "liberalen Erziehung". Da hier die grundlegenden Aufgaben der Eltern, aber auch des Staates, analysiert und deren Verhältnis diskutiert wird. Es zeigt sich, dass sich aus einem liberalen Wertverständnisses heraus keine umfangreiche generative Selbstbestimmung ableiten lässt, sondern sich viel mehr staatlich kontrollierte enge Grenzen bei eugenischen Maßnahmen zum Wohle der zukünftigen Person, begründen. Zudem wurde der Weg zur autoritären Eugenik nicht durch die Abkehr von der generativen Selbstbestimmung geebnet, sondern viel mehr durch die Übertragung des Fortschrittsgedankens auf den Menschen selbst. Damit verliert die generative Selbstbestimmung auch ihre Funktion als Brandmauer gegen eine autoritäre Eugenik. Nicht der Verlust der generativen Selbstbestimmung, sondern viel mehr die Idee der Perfektionierung des Menschen muss kritisch betrachtet und letztlich abgelehnt werden. Ohne generative Selbstbestimmung und einer Perfektionierung des Menschen, bleibt nur eine Basis-Eugenik, bei der die Entwicklungsfähigkeit des Menschen sichergestellt wird, nicht jedoch seine Verbesserung. Darüber hinaus muss auch über eine Entwicklungsmöglichkeit des zukünftigen Menschen gesprochen werden, d. h. ein minimales Potential zu gesellschaftlicher Integration muss gegeben sein. Nur wenn tatsächlich keine Möglichkeiten seitens der Gesellschaft bestehen eine Person zu integrieren und dieser eine Entwicklungsmöglichkeit zu bieten, wären eugenische Maßnahmen als letztes Mittel akzeptabel. |
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