Alis volat propriis: sborník příspěvků k životnímu jubileu Ludmily Sulitkové
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Weitere Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | Czech |
Veröffentlicht: |
Brno
Statutární město Brno
2016
Brno Archiv města Brna 2016 v Ústí nad Labem Univerzita Jana Evangelisty Purkyně 2016 v Opavě Zemský archiv 2016 |
Ausgabe: | Vydání první |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Abstract |
Beschreibung: | 690 Seiten Illustrationen, Pläne, Porträts, Diagramme, Faksimiles |
ISBN: | 9788086736495 9788075610232 9788087632383 |
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adam_text | Kanzlei des Pressburger Kollegiatkapitels im Mittelalter
JURAJ ŠEDIVÝ
Die Kanzlei des Pressburger Kollegiatkapitels spielte im Rahmen der sog.
pragmatischen Schriftkultur eine wichtige Rolle innerhalb ihrer Region. Ihre
Entwicklung kann man folgendermaßen periodisieren: o) Etappe der hy-
pothetischen Schriftkultur (9. und 11.-12. Jh.) ist die Periode ohne erhaltene
schriftliche Urkundentexte und eventuelle implizite Erwähnungen, aber die
frühen ungarländischen Gesetzbücher setzten die Beurkundung (in Diensten
des regionalen Gespans/comes) voraus. 1) Die Etappe der bewiesenen spora-
dischen diplomatischen Praxis (1. bis 3. Viertel des 13. Jhs.) ist durch niedrige
Quantität der herausgegebenen Urkunden und durch ihren archaischen Cha-
rakter typisch (z. B. in der Schrift gibt es Relikte der Buchschriften und dip-
lomatischen Halbkursiven). 2) Etappe der regelmäßigeren Kanzleitätigkeit
(Ende der 1270-er bis 1330-er Jahre) zeichnet sich durch einen quantitativen
Aufschwung und zugleich durch die Modernisierung der Form aus (die fort-
schrittlich wirkende Urkundenkursive), wobei der Aufschwung der Kanzlei
mit der ökonomischen Konjunktur des Kollegiatkapitels Zusammenhängen
kann (Stiftungen der 1270-er Jahre). An der Beurkundung haben sich neben
dem Notar auch mehrere weitere Personen (Kanoniker) beteiligt. 3) Etappe
der Experimente (1340-er Jahre) ist durch die Suche nach neuen Formen in-
teressant (Deutsch in Urkunden, Papier als neuer Beschreibstoff). Zu dieser
Zeit kam es zu endgültiger Trennung der Bürger von dem hiesigen Kollegiat-
kapitel und zur Bildung einer eigenen städtischen Kanzlei. 4) Die Bürokrati-
sierung der Kanzlei und die Anlage der „Proto-Akten (Notarsnotizen an der
Rückseite der Mandate) seit den 1360-er Jahren widerspiegeln den steigen-
den Bedarf an Schriftstücken. Seit dieser Periode kann man in der Kanzlei
auch einen Vizenotar (höchstwahrscheinlich bereits ein Laie) finden. Seit
Ende des 14. Jhs. (regelmäßiger seit den 1420-er Jahren) wurden auch detail-
lierte Umstände der Erledigung des zu verschriftenden juristischen Aktes an
der Rückseite festgehalten (z. B. die Namen der Nachbarn oder der contra-
dictores bei einer Grenzbegehung), was man als Vorstufe zur Entstehung der
neuen diplomatischen Kategorie eines Akten auffassen kann. 5) Die Etappe
der ersten Amtsbücher (ca. seit 1420) illustriert die erhöhten Ansprüche an
die Führung der Wirtschaftsagende. 6) Am Ende des Mittelalters (seit dem
letzten Drittel des 15. Jhs.) modernisierte sich die Kanzlei (die absolute Mehr-
651
zahl der Schriftstücke war auf Papier ohne jeden Anspruch an Kalligraphie
geschrieben, in Briefen findet man das Deutsch nach der Experimenten-
phase in den 1340-en Jahren wieder, die arabischen Zahlen ersetzten lang-
sam die römischen, die kapitalen Formen der Versalien verdrängten die go-
tischen usw.). Die dem Proto-Akt ähnlichen Dorsualnotizen wurden für ein
moderneres Kopialbuch ausgetauscht. An der Wende des Mittelalters und
der frühen Neuzeit hatte der Propst einen eigenen Notar und in der Kapi-
telkanzlei wirkten nebeneinander zwei Notare und ein Vizenotar. Auch in
dieser Phase beteiligten sich jedoch von Zeit zu Zeit auch einige andere Ka-
pitelmitglieder an der Beurkundung.
Übersetzt vom Verfasser
Wie ist es mit dem zweimal erwähnten Welehrad in der
Urkunde von Zdik? Zu einem mährischen topographischen
Geheimnis (und auch zu der sog. Tradition von Welehrad)
LIBORJAN
Wahrscheinlich im Jahre 1141 hat der Olmützer Bischof Heinrich Zdik zwei
undatierten Urkunden ausgestellt, wobei die erste über Gründung des
St. Wenzel Kapitels berichtete und die andere über den Umzug des Bischof-
sitzes, wobei auch eine Liste der Bischofsgüter zugefügt wurde. In der Liste
des Besitzes der Kirchen in Spitinau und Brünn erscheint der Ortsname Ve-
ligrad. Während man in dem Fall von Spitinau den Ortsnamen Veligrad mit
der Lokalität der heutigen Altstadt am Ungarisch Hradisch auf dem Gebiet
der ehemaligen großmährischen Agglomeration verbinden kann, kommt
der Autor im zweiten Fall zum Schluss, dass es sich wahrscheinlich um ein
Versehen des Schreibers handelte (vielleicht aufgrund einer Verwechslung
des Dorfnamens Velenovice/Ivanovice u Bma). Der Autor untersucht wei-
ter die sog. Tradition von Velehrad, d. h. die mittelalterliche Lokalisierung
des Sitzes von hl. Kyrill und Method als Erzbischöfe in Veligrad (Velehrad).
In der Nähe dieser alten Lokalität wurde gleich am Anfang des 13. Jahrhun-
derts der gleichnamige Zisterzienserkloster Velehrad gegründet. D. Tfestik
unterstützte die Meinung, dass sich den Zusammenhang zwischen Vele-
hrad und hl. Kyrill und hl. Method der Olmützer Bischof Bruno ausgedacht
hat und zwar im Rahmen der Bestrebung um Erhebung von Olmütz zur Bi-
schofsmetropole Preußens. In der Hälfte der 50er Jahre des 13. Jahrhunderts
652
hat Bruno nämlich eine Kommission geführt, die gerade einen Ort für neue
Stadt (Nový Velehrad) suchte, welche jedoch später als (Uherské) Hradiště
benannt wurde. Seine Ausführungen baut Třeštík auf einer unbelegten Um-
datierung der Legende Quemadmodum ex historiis in die Zeit um die Hälfte
des 13. Jahrhunderts. Der Autor macht auf Legitimität beider bestehenden
Ansichten aufmerksam: Im Fall des Zusammenhanges von Veligrad mit den
Thessalonischen Brüdern handelte es sich entweder um ein Konstrukt der
Gelehrten aus dem Olmützer Kapitel oder um eine lokale Tradition, die von
den hiesigen Geistigen gehalten wurde.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Untergegangene Festungen in Herbitz und Straden
JIŘÍ ÚLOVEC
In der Nähe von Aussig liegen die Dörfer Herbitz und Straden, wo sich in der
Vergangenheit auch Festungen befanden. Herbitz gehört zu den ältesten Dör-
fern der Aussiger Region und ist verlässlich seit dem 12. Jahrhundert belegt,
als es zum Kammerbesitz gehörte. Das Dorf besaß seit dem Jahre 1169 der Jo-
hanniterorden, im Laufe des 14. Jahrhunderts ist es jedoch zum Lehensgut
der Burg Rosenberg geworden. Seit Beginn des 16. Jahrhunderts besaß Her-
bitz das Geschlecht der Kölbel von Geising, in dessen Besitz es bis zum Be-
ginn des 17. Jahrhunderts blieb. Der letzte Eigentümer des Dorflehens, Bern-
hard Kölbel, verkaufte das Dorf an Peter Heinrich von Strahlendorf. Herbitz
wurde dann der Herrschaft Kulm angeschlossen.
Die Herbitzer Festung, deren Bauform nicht bekannt ist, wurde am öst-
lichen Rand des Dorfes wahrscheinlich während des 14. Jahrhunderts ge-
gründet. Nach dem Anschluss von Herbitz an Kulm wurde sie verlassen
und schon im Jahre 1661 ist sie als öde belegt. Anfang des 20. Jahrhunderts
blieb von ihr eigentlich nur die Festungsstätte im Ausmaß von 15 x 17 Meter
erhalten, die mit einem Wassergraben umgeben wurde. Vor der Vernich-
tung seitens der neuen Besitzer wurde sie im Laufe der 20er und 30er Jahre
von den Organen der Denkmalpflege geschützt, nach 1972 ist sie jedoch völ-
lig untergegangen.
Ähnlich sah auch die Geschichte der Festung in Straden aus. Schriftliche
Quellen aus dem 14. und 15. Jahrhundert liefern über das Dorf nur dürftige
Informationen. Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes ist auf das Jahr
653
1348 datiert, als die Vernichtung des dortigen Hofs (der Festung) durch die
Aussiger Bürger belegt ist. Der Stradener Herr organisierte nämlich räube-
rische Angriffe und ließ fahrende Käufer auf nahe gelegenen Straßen über-
fallen. Quellenberichte über die damaligen Dorf- oder Festungsbesitzer gibt
es leider keine. Seit der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts gehörte Straden zu den
Bauernhöfen in der Umgebung, und weil die Festung von den neuen Besit-
zern nicht genutzt wurde, ist sie auch untergegangen. Sie war wahrschein-
lich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gegründet worden, wurde je-
doch schon im Laufe des 15. Jahrhunderts wieder verlassen und ging unter.
Sie befand sich im südöstlichen Teil des Dorfes, heute zwischen den Bauern-
häusern mit den Konskriptionsnummern 10 und 11. Bis zum heutigen Tage
blieb eine verhältnismäßig große Festungsstätte mit einem Durchmesser von
etwa 20 Metern und einem Wassergraben erhalten, die ursprünglich auch
mit dem äußeren Wall umgeben war. Auf der eigenen Festungsstätte befin-
den sich heute Reste der Festungsgrundbauten, über ihre Bauform stehen
jedoch keine näheren Informationen zur Verfügung.
Übersetzt von Denisa Sedlak Cevelovä
Mittelalterliche Graffiti auf dem Wandgemälde der Sankt-
Georg-Legende auf der Burg in Neuhaus (Jindřichův Hradec)
VLADIMÍR RŮŽEK
Die Burg in Neuhaus besitzt aus der heutigen Sicht eine Besonderheit: ein
repräsentativer Saal der Burg ist mit dem berühmten Wandgemälde der
Sankt-Georg-Legende ausgeschmückt, die laut einer zeitgenössischen In-
schrift in das Jahr 1338 zu datieren ist. Infolgedessen war der Auftragge-
ber der böhmische Magnat Ulrich III. von Neuhaus (Oldřich III. z Hradce
* 1299,11349) aus dem Geschlecht der südböhmischen Witigonen. Laut der
Forschung von Rostislav Nový (1971) gab den entscheidenden Impuls zu der
Ausmalung des Raumes die hiesige Kommende des Deutschen Ordens. Das
Fresko soll als Dank für die Unterstützung des Ordens gegen die heidni-
schen Pruzzen in Auftrag gegeben worden sein. Unterhalb der dargestell-
ten Szenen aus dem Leben des heiligen Georg befindet sich ebenfalls ein
Wappenfries mit 19 Wappen, der Adligen, die an den Kreuzzügen nach Preu-
ßen in den Jahren zwischen 1322 und 1337 teilgenommen haben. Die Wand-
bemalung war erst 1838 entdeckt worden und wurde 1898 durch den Maler
654
Theodor Melicher puristisch restauriert und konserviert. Erst in den Jah-
ren 1998-2000 wurden die Fresken erneut modern restauriert. Dabei wur-
den alle historisierenden Übermalungen und Putz-Ergänzungen Melichers
entfernt, was dem Autor im Jahr 2001 ermöglichte, im Wappenfries fünf
bis dahin unbekannte, filigrane Einritzungen im Putz zu entdecken. In der
Zeichnung ist unter anderem eine pittoreske Darstellung eines menschli-
chen Kopfes und zweier Wappen zu erkennen. Beide Wappen beinhalten
heraldische Figuren, die eindeutig bestimmt werden konnten: das Vollwap-
pen mit einem gerauteten Schild und einem Federbusch (manchmal wurde
auch ein Schirmbrett verwendet) als Helmzier gehörte dem schwäbischen
Ministerialgeschlecht der Herren von Königseck, vertreten z. B. in den Jah-
ren 1390-1442 durch den herausragenden Marquard von Königseck, Land-
komtur der Ballei Elsas. Er vertrat des öfteren auf Geheiß des Hochmeisters
den Orden mit diplomatischen Diensten (Paris, Konstanzer und Basler Kon-
zil), außerdem war er Mitglied des Ritterbunds Sankt Jörgenschild (Georg-
schild) in Schwaben. Das zweite Wappen zeigt eine besondere heraldische
Figur - den sogenannten Schneckendreipass, und gehört der Egerer Patri-
zierfamilie Hasenzagei und der mit derselben verwandten Familie Rohrer.
Diese Familien hatten im ganzen 14. Jahrhundert eine enge Beziehung zu
der Kommende des Deutschen Ordens in Eger gehabt. Die Mitglieder bei-
der Geschlechter waren Komturen in Reichenau und in Eger. Das gleiche
Wappen benutzte auch die Familie Teufel in Nürnberg. In der Kirche St. Ja-
kob in Nürnberg befindet sich noch heute ein Totenschild von Hans Teufel
aus dem Jahr 1392.
Die Kritzeleien (Graffiti) gehören zu der Art der „Ich-War-Hier“ Selbst-
präsentation und bezeugen eine lebhafte Besucherpräsenz auf der Burg im
14. Jahrhundert. Heute unbekannte Familienmitglieder der erwähnten Ge-
schlechter besuchten den Hof des Herren von Neuhaus vermutlich zu der
Gelegenheit eines Böhmenbesuchs oder auf dem Weg in das preußische Or-
densgebiet. Dabei wurde ihnen das Fresko gezeigt, da die Sank-Georgs-Le-
gende eng mit dem europäischen, auf den Preußenzügen praktizierten Rit-
terwesen verbunden und Sankt Georg der Patron des Ordens war. Leider
ist die interessante Hypothese von Peter Dinzenbacher nicht zu beweisen,
in der er annimmt, dass sich in diesem Raum die hiesige Gruppe des Georg-
-Bundes unter dem Patronat des Herrn von Neuhaus versammelt habe, der
sie für die Preußenfahrt vorbereitet hat, da sich die Existenz eines solchen
Bundes quellenmäßig nicht nachweisen kann.
Übersetzt von Václav Vok Filip
655
Der mährische Landfrieden von 1412
IVAN HLAVÁČEK
Der Brünner Landfrieden vom 5. Februar 1412 ist für die Geschichte Mäh-
rens in der Spätzeit Kg. Wenzels (1361-1419) von großer Bedeutung. Es han-
delt sich ja um die Zeit kurz nach dem Tode des dort regierenden Markgra-
fen Jodok (t 18. Januar 1411), als die direkte Macht in Mähren an das Haupt
des Hauses Luxemburg, Wenzel IV., überging. Der Landfrieden sollte zur
Konsolidierung des Landes beitragen. Dessen Wortlaut ist in einer Origi-
nalurkunde des Königs - in Brünn datiert - überliefert, welche mit Wen-
zel IV. die vornehmen Landesvertreter mitausstellten und etliche Dut-
zend Adelige mitsiegelten. Das Problem steckt darin, dass die Urkunde
alle Merkmale eines Originals besitzt (Schrift, Kanzleivermerke, Siegel),
doch weder der König noch die Kanzlei tauchten damals in Brünn auf.
Da die umfangreiche vorhandene historiographische Literatur dieses Pro-
blem nicht angeht, versucht der Autor, diese „reine Itinerarproblema-
tik näher zu erörtern. Man kann zwar keine eindeutige Lösung anbieten,
doch ergibt sich hier wenigstens eine interessante Interpretierungsmög-
lichkeit, die im vorliegenden Aufsatz vorgebracht wird. Jedenfalls ist die
Urkunde ein deutlicher Beleg dafür, dass auch in den relativ gut organi-
sierten Kanzleien des Spätmittelalters verschiedene Abweichungen von
der Norm, unter ihnen sogar auch recht verwickelte Sonderfälle anzu-
treffen sind.
Übersetzt vom Verfasser
Brief von AAafik Rvačka an König Sigismund von Luxemburg aus
der Handschrift der Bibliothek in Vatikan Sign. Pal. lat. 701.
STANISLAV PETR — IRENA ZACHOVÁ
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem von einem ungenannten Briefschreiber
an den ungarischen und römischen Kaiser Sigismund von Luxemburg um
die Jahreswende 1413-1414 zur Zeit der Einberufung eines neuen Kirchen-
konzils nach Konstanz gesendeten Brief. Der Brief reflektiert die kompli-
zierte gesellschaftliche und religiöse Situation in den Böhmischen Ländern,
656
wo sich offene Spannung zwischen den Anhängern der kirchlichen und ge-
sellschaftlichen Reformen und ihren Gegnern manifestiert.
Der Brief hat sich in einer einzigen Abschrift in dem in der Vatikanischen
Bibliothek aufbewahrten Manuskript Palatina, Sg. Pal. lat. 701 (F. 294v-297r)
erhalten und ist im Druck schon vor fast 90 Jahren von Heinrich Finke im
vierten Band seiner Edition der Dokumente des Konstanzer Konzils ֊ Acta
concilii Constantiensis (Münster 1928, S. 503-507) herausgegeben worden.
Schon in dieser Edition wurde sein Autor mit Prager Meister, Prior des Cy-
riakenordens Mafik Rvacka verbunden, dessen Urheberschaft in der Fach-
literatur ohne kritische Bemerkungen angenommen wird. Der Aufsatz ver-
gleicht Mafiks Brief mit einem anderen inhaltlich ähnlichen von ihm den
31. August 1412 an König Wenzel IV. aus dem Kirchenkonzil in Rom gesen-
deten Schreiben.
Da Mafik vergebens auf die Reaktion wartete, schreibt er an König Sigis-
mund einen neuen Brief, in dem er sich wieder über die Situation im Böhmi-
schen Königtum beklagt. Er beunruhigt sich vor allem über die Verbreitung
der Gedanken des Oxforder Reformators der kirchlichen Verhältnisse John
Wycliffe, und zwar sowohl unter den Klerikern als auch unter den Laien.
Am Herzen liegt Mafik vor allem das Schicksal und der Ruf der tschechischen
Nation im Ausland; zu diesem unguten Ruf trägt am meisten die öffentliche
einheimische Kritik der katholischen Kirche und ihrer Repräsentanten mit
dem Papst an der Spitze bei.
Zum Schluss des Auftrages befindet sich eine neue Edition von Mafiks
Brief, die einige irrige Lesearten der Edition Finkes korrigiert und eine tsche-
chische Übersetzung von Mafiks Brief an König Sigismund.
Übersetzt von Autoren
Johannes Hus, Jungfrau Maria und Ovid
JANA NECHUŤOVÁ
Als Studenten des Archivwesens lasen wir mit Ludmila Sulitková in den 60er
Jahren während des Lateinunterrichts, und später während des Unterrichts
des mittelalterlichen Lateins, die klassischen lateinischen Texte und später
auch die aus dem Mittelalter. Diesmal lege ich eine Übersetzung von Versen
vor, die wir damals selbstverständlich nicht durchgenommen haben. Es han-
delt sich nämlich um die marianischen Verse. Es ist offensichtlich, dass diese
657
bescheidene Studie ein Nachtrag zum Jubiläum von Hus im vorigen Jahr ist.
Was aber trotzdem Hus betrifft, bleibt noch Vieles, was nicht erforscht, ge-
lesen, gesagt und geschrieben wurde.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Frauen in den Notizen des ältesten Pilgramser Stadtbuches aus
dem 15. Jahrhundert
LENKA MARTÍNKOVÁ
Das älteste Stadtbuch von Pilgrams wurde zwischen den Jahren 1417-1575 ge-
führt. Es wurde schon mehrmals untersucht, doch keine der bisherigen Stu-
dien widmete sich dem Inhalt der Notizen in Hinsicht auf das Geschlecht der
vorkommenden Personen. Der Beitrag konzentriert sich vorrangig auf Frauen
und Mädchen, die in den ältesten Notizen bis zum Jahre 1500 als Rechtsob-
jekte wie auch als selbständige Rechtssubjekte vertreten sind.
Es ist bekannt, dass Pilgrams seit seiner Gründung zu den Untertanen-
städten der Prager Bischöfe gehörte und vom Jahre 1289-1290 der Prager
Rechtsverwaltung unterlag, was auch das älteste Privilegium des Erzbischofs
Johann II. von Jenstein aus dem Jahre 1379 belegt. Der genannte Erzbischof
verzichtete im Jahre 1386 auf den Heimfall und hat damit seinen Untertanen
das Recht eines freien Testaments erteilt. Etwa in dieser Zeit begann man
das Stadtbuch zu führen, welches zwar nicht erhalten blieb, doch über den
Inhalt und die Form seiner Einträge das Privilegium des Erzbischofs Zbinko
Hase von Hasenburg aus dem Jahre 1406 berichtet. Aus der Sicht der Stadt
handelte es sich um die wichtigste Urkunde, die im Jahr 1417 und 1468 von den
böhmischen Herrschern bestätigt wurde. Sie enthielt genaue Anordnungen
aus dem Erb-, Vermögens- und Zivilrecht, welche die hiesigen Einwohner
beider Geschlechter betrafen, was auch im Text ausdrücklich hervorgeho-
ben ist. Nach einem der Artikel durften die Frauen und Mädchen durch ihre
Obrigkeit nicht zur Ehe gezwungen werden. Das letzte Privilegium der vor-
hussitischen Zeit stellt die nicht erhaltene Urkunde vom Erzbischof Konrad
von Vechta über die Freiheit der Bewegung und über die Freiheit des Umzu-
ges in eine andere Stadt aus dem Jahre 1414 oder 1415 dar. Dieses Privilegium
verlor die Stadt wegen Nikolaus Trczka von Leipa im Jahre 1499.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts standen in Pilgrams etwa 100 Häuser. Die
Frauen als selbständige Hauswirtinnen sind bereits um das Jahr 1375 schrift-
658
lieh belegt und in allen vier bekannten Fällen handelte es sich um arme Wit-
wen. In den Jahren 1419-1498 werden die Frauen im Stadtbuch in 70 Rechts-
fällen erwähnt, wobei nur ein einziger Fall das Strafrecht betrifft.
Übersetzt von Denisa Sedläk Cevelovä
Über das älteste (bekannte) Tischnowitzer Stadtbuch aus dem
Jahre 1454 * 16
JIRI DOLEŽEL
Tischnowitz, das nordwestlich von Brünn, am Fuß des Böhmisch - Mähri-
schen Hügellandes liegt, ist im Jahre 1232 zu einem grundlegenden Element
der temporalen Schenkung des königlichen Klosters der Zisterzienserinnen
Porta coeli geworden. Bereits Ende des 13. Jahrhunderts gehörte es zu bedeu-
tenden mährischen Stadtgemeinden und es kann hier eine frühe Entwick-
lung der Stadtschriftlichkeit vorausgesetzt werden. Zahlreiche indirekte Be-
lege bringt z. B. die Rechtssammlung des Brünner Schreibers Johann (vor
dem Jahre 1350), das erste erhaltene Tischnowitzer Stadtbuch ist jedoch erst
aus dem Jahre 1350. Auf mehreren Stellen verweisen seine Einträge auf ein
älteres, heute verschollenes Stadtbuch der Tischnowitzer Stadtverwaltung.
Besonders wertvolle Informationen über dieses Deperditum enthält Bericht
des Stadtsyndikus Karel Josef Vokoun zur Geschichte von Tischnowitz vom
16. September 1728 aus dem Archiv der Stadt Brünn. In seinem Bericht er-
wähnt Syndikus Vokoun u. A. auch eine Abschrift des tschechischen Inci-
pits dieses Buchs, einschließlich der genauen Datierung und des vollständi-
gen Verzeichnisses von Mitgliedern der ehemaligen Stadtverwaltung: das
Buch wurde am 24. September 1454 gegründet, als an der Spitze von Tisch-
nowitz der Stadtwirtschaftsverwalter, der Richter und zwölf Geschworene,
einschließlich des Bürgermeisters, standen. Erwähnt wurde auch der Stadt-
schreiber. Einige der erfassten Bürgernamen lassen uns annehmen, dass es
sich, im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts, um eine dauernde Kontinuität
der „Ratsgeschlechter (Familie des Bäckers Kalaš, Tuchmachergeschlecht
von Marnoch) handelt.
Die Entstehung des Stadtbuches hing wahrscheinlich mit einem be-
stimmten Markstein in der Obrigkeitsverwaltung des Städtchens zusam-
men. Das ganze Kloster - Dominium, Tischnowitz einschließlich, hat wäh-
rend der Hussitenkriege etwa im Jahre 1428 der bedeutende Hussitenadelige
659
Johann von Pernstein besetzt, der auch Ende der 40er Jahre des 15. Jahr-
hunderts diese Besetzung bei dem Herrscher legalisierte (als Schutzherr
des Klosters). Gerade im Jahre 1454 ermöglichte Johann den Zisterziens-
erinnen, die bis zu diesem Zeitpunkt im Brünner Exil lebten, eine wie-
derholte Rückkehr. Das Stadtbuch ist also wahrscheinlich im Konsens mit
der Verwaltungsorganisation der Klosterherrschaft entstanden. Das unge-
wöhnliche Amt des Stadtwirtschaftsverwalters sollte dem Johann von Pern-
stein eine ausreichende Aufsicht über die Stadtwirtschaft sichern. Das Ge-
schlecht von Pernstein hat solches Amt auch in anderen Stadtgemeinden
seines umfangreichen Landbesitzes errichtet. Die Entstehung des nächsten
Tischnowitzer Stadtbuches im Jahre 1550 wurde dagegen wahrscheinlich
durch Erneuerung der vollen Herrschaftskompetenzen des Klosters verur-
sacht.
Aus ursprünglicher Handschrift hat Syndikus Vokoun auch noch sechs
Namen der Adeligen herausgeschrieben, die laut des Buches in der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts im Städtchen die Häuser besitzen sollten. Es wa-
ren Herr Jiřík von Lomnice auf Lomnice von höherem Adel und Jan Proček
von Cetno auf Lelekovice, Zikmund Nekeš von Landek auf Kuřím, Zňata
von Vohancice auf Vohancice, Mikuláš Prusinovský von Viekov und Jetřich
Obeslik von Lipoltovice von niederem Adel. Es handelte sich also sowohl um
die Angehörigen des niederen Adels, die im Dienste der Herren von Pern-
stein waren, als auch um die Angehörigen anderer Adelsgeschlechter, die
aufgrund des Besitzes von Stadtimmobilien die eigenen ökonomischen In-
teressen verfolgt haben.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Stadt gegen König. Znaim, Georg von Podiebrad und das Znaimer
Register von Einkommen und Ausgaben aus den Jahren 1466-1468
TOMÁŠ BOROVSKÝ
Die vorliegende Studie widmet sich dem Znaimer Register von Einkommen
und Ausgaben des Stadtrates aus den Jahren 1466-1468 und befasst sich mit
seiner Aussagekraft im Zusammenhang mit dem Widerstand Znaims ge-
gen Georg von Podiebrad. Die Analyse der formalen Struktur des Regis-
ters hat gezeigt, dass es nach seiner Entstehung während der Erneuerung
des Stadrates im November 1466 ein halbes Jahr nicht benutzt wurde und
660
die ersten Notizen erst in der zweiten Hälfte Mai 1467 eingetragen wurden.
Der Grund lag wahrscheinlich in damaligen Verhandlung des Znaimer Ra-
tes mit der katholischen Opposition. Als der Stadtrat beschloss, Georg von
Podiebrad die Gefolgschaft zu verweigern, fing der Stadtnotar an, die No-
tizen über die Ausgaben der Stadt pro Woche einzutragen. Diese Notizen
behandelt der zweite Teil der Studie, in dessen Rahmen auch die einzel-
nen Orte zusammengefasst werden, wohin man die Znaimer Boten gesandt
hatte. Kurz werden hier Veränderungen in den Ausgaben erwähnt, da vor
allem die Ausgaben für die Reparaturen von Schanzen, für das Stadtheer
und für die damit zusammenhängenden Dienste immer höher wurden. Als
der Stadtschreiber im Jahre 1467 begann, die Kriegsausgaben getrennt von
den üblichen Ausgaben der Stadt einzutragen, kam es zur Einführung der
doppelten Buchführung.
Übersetzt von Denisa Sedläk Cevelovä
Städte, Städtchen und Dörfer in den böhmischen Ländern und
die Verwendung des farbigen Siegelwachses bis zum Jahre 1526
TOMÁŠ KREJČÍK
Zu den langfristigen Aufgaben eines mittelalterlichen Herrschers gehörte
die Erweiterung von Rechten und Privilegien seiner Untertanen, wozu
auch Bewilligungen der Anwendung des Siegelwachses einer bestimmten
Farbe gehörten. Die Farbe des Siegelwachses gehörte zu denjenigen Pri-
vilegien, die nicht zum Inhalt der eigenen Stadtrechte gehörten. Trotz-
dem verwendeten manche Stadträte alle Mühe auf eine Verbesserung der
Qualität des Siegelwachses. In der mittelalterlichen Gesellschaft hatte die
Farbe eine tiefere, symbolische Bedeutung, von der auch die Farbenhie-
rarchie des Siegellackes herzuleiten ist. Einen interessanten Beleg der
Hierarchie von Wachsfarben stellt die Urkunde Königs Georg von Podieb-
rad vom 21. Februar 1465 dar, durch die er dem Vogt aus Taber das Siegeln
mit rotem Wachs und den dortigen zwei Schöffen das Siegeln mit schwar-
zem Wachs erlaubt. Auf den ersten Blick bestätigte unsere Untersuchung
die schon längst bekannte Tatsache: den Städten gehörte die rote Farbe
des Wachses und den Städtchen die grüne, während den Dörfern nur das
Siegeln mit schwarzem Wachs zukam. Zum Ausgangspunkt unserer For-
schung wird chronologische Übersicht der Urkunden, die wir in einer Ta-
661
belle gestalteten. Potentielle weitere Belege ändern an den angedeuteten
Entwicklungstendenzen kaum etwas. Unsere Tabelle zeigt jedoch, dass
die grundsätzliche Einteilung auch ihre Ausnahmen hatte: so z. B. obwohl
Tirschitz erst im Jahre 1526 zur Stadt erhoben wurde, genehmigte ihr Kö-
nig Ludvik II. das Siegeln mit schwarzem Wachs. Einige neue Städte durf-
ten dagegen gleich das rote Wachs verwenden (Klostergrab 1478, Theusing
1500). Saboth wurde zur Stadt im Jahre 1498 erhoben und behielt das grüne
Wachs. Im Jahre 1482 finden wir eine andere Ausnahme im Zusammenhang
mit der Stadt Rakonitz. Obwohl der königlichen Stadt ein Wappen erteilt
wurde, blieb die Farbe des Wachses grün und erst im Jahre 1500 wurde Ra-
konitz das Siegeln mit rotem Wachs erlaubt. Eine Ausnahme im Sinne der
Farbe stellt das blaue Wachs dar, das der Stadt Butzkow im Jahre 1497 zuge-
teilt wurde.
Den ersten Nachweis über das Siegeln mit farbigem Wachs fanden wir in
Brüx (1411) und in Ungarisch Brod (1435). Den anderen Beleg einer Erteilung
des Rechts zum Siegeln mit rotem Wachs fanden wir erst für das Jahr 1453,
als auch eine mehr kompakte chronologische Reihe entstand. Diese Fest-
stellung entspricht den Zeitangaben, die Vladimír Rábik im Zusammenhang
mit Königreich Ungarn feststellte - dieser hält die der Stadt Kaschau adres-
sierte Urkunde des Königs Ladislaus Postumus (1453) für den ersten Nach-
weis. Erst weitere Forschungen können den vorläufigen Schluss bestätigen,
dass es Ladislaus Posthumus war, wer diese Gewohnheit im Land einführte.
Die Politik und Machtverhältnisse in den böhmischen Ländern im 15. Jahr-
hundert verdeutlichen auch Urkunden, die durch andere Potentaten, also
nicht durch die böhmischen Könige, ausgestellt wurden: durch den Papst
Paulus II. für Pilsen oder durch den Kaiser Friedrich III. für Tachau und Eger.
In der Studie widmen wir uns auch denjenigen Urkunden, in welchen die
Obrigkeiten den Lokalitäten von Untertanen das Recht zum Siegeln mit far-
bigem Wachs erteilten. Es lässt sich feststellen, dass diese Urkunden auch
nach dem Jahre 1526 zu einem beliebten Ausdruck der Gunst des Herrschers
gegenüber bestimmten Lokalität gehörten. Ihre Form war ziemlich stabil
und die Spezifizierung der Wachsfarbe erschien an verschiedenen Orten
der Disposition. Es schwankte auch die Bestimmung, welches Petschaft (ein
großes oder ein kleines usw.) in das farbige Wachs gedrückt werden sollte.
Die bisherige Untersuchung zeigt, dass der Usus „rotes Wachs für eine Stadt,
grünes Wachs für ein Städtchen und schwarzes Wachs für ein Dorf manch-
mal verletzt wurde.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
662
I
Adam Ungnad von Sonneck zwischen Frauenberg und Freistadt
in der Mitte des 16. Jahrhunderts
VÁCLAV BŮŽEK
In den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts kamen in die südlichen Gebiete des
Königreichs Böhmen deutschsprachige Vertreter der lutherischen Reforma-
tion aus den österreichischen Ländern. Die Lebensschicksale dieser Luthera-
ner wurden bisher nie zum Objekt eines systematischen Forscherinteresses.
Zum lutherischen Glauben bekannte sich auch das Geschlecht der Ungnad
von Sonneck, das sich nach seiner Aussiedlung aus Steiermark und Kärn-
ten vor der ersten Hälfte der 1530er Jahre vorübergehend in Südböhmen nie-
derließ. Die Herrschaft Frauenberg erhielt Andreas von Sonneck von Johann
von Pernstein im Jahre 1534 als Pfandbesitz. Im gleichen Jahr schloss er seine
zweite Ehe mit Bohunka von Pernstein, die eine Tochter von Johanns jüngerem
Bruder Adalbert war. Aus dieser Ehe sind vier Kinder hervorgegangen - die
Söhne Adam und David und die Töchter Mariana und Anna Marie.
Den Weg zum Luthertum öffnete dem neuen Pfandbesitzer der Herrschaft
Frauenberg wahrscheinlich sein älterer Bruder Hans Ungnad von Sonneck, wel-
cher trotz der Durchsetzung der Reformationsgedanken das Amt des Landes-
hauptmanns von Steiermark im Jahre 1530 übernahm. Hinsichtlich des Streites
über die Glaubenslehre mit den lutherischen Theologen begab er sich im Jahre
1557 nach Urach, wo er unter der Obhut des Herzogs Christoph von Württem-
berg stand, welcher gegen Mitte des 16. Jahrhunderts zu den stärksten Vertre-
tern der Reformation im Römisch-Deutschen Reich gehörte. Zusammen mit
dem slowenischen Reformator Primus Trüber unterstützte Hans Ungnad von
Sonneck in Urach die Übersetzungen von Luthers Bibel in die kroatische, ita-
lienische und slowenische Sprache, wie auch ihren Druck und Distribution.
In den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts stellte für Andreas Ungnad von
Sonneck das lutherische Glaubensbekenntnis kein Hindernis dar, nahe Be-
ziehungen zu den katholisch orientierten Adeligen anzuknüpfen. Er eta-
blierte sich rasch in der Gesellschaft der erhabenen Herren, die der Erz-
herzog Ferdinand während seiner Wirkung im Königreich Böhmen zu den
ritterlichen Turnieren in Prag oder in anderen Städten wiederholt einlud.
Der Prager Statthalter forderte zur Teilnahme an den Turnieren nicht nur
Andreas Ungnad von Sonneck auf, sondern auch seine zwei Söhne aus der
zweiten Ehe - Adam und David. Während dem Lebensschicksal des erstgebo-
663
renen männlichen Nachfolgers fast keine Aufmerksamkeit gewidmet wurde,
weckte die Karriere des jüngeren Bruders David, der im Wittenberg bei Fi-
lip Melanchton studiert hatte und der später als Diplomat und Feldherr im
Dienste der Habsburger berühmt wurde, ein großes Interesse.
Dürftige Informationen über das Leben des Hans Ungnad von Sonneck
schrieb in seinen Berichten der böhmische Krieger Pavel Korka von Korkin
nieder, der ihn wahrscheinlich am Hof von Erzherzog Ferdinand I. bei ei-
nem der Turniere kennengelernt hatte. Zur Vertiefung ihrer gegenseitigen
Beziehungen kam es nach dem Jahre 1557, als Adam Ungnad von Sonneck
nach dem Tode seines Vaters zum Pfandbesitzer der Herrschaft Frauenberg
wurde. Längere Zeit rang um den Besitz der Herrschaft der oberste Kanzler
des Königreichs Böhmen Joachim von Neuhaus, der auch in den Folgejahren
seine Macht im Land durchsetzte und bei den komplizierten Verhandlungen
mit Ferdinand I. die Gunst der Habsburger zu gewinnen suchte.
Anfang Februar 1561 verlor Adam Ungnad von Sonneck aufgrund eines
Kammergerichtsurteils den Pfandbesitz der Herrschaft Frauenberg. Ein Jahr
später wurde in der Landtafel eingetragen, dass Ferdinand I. die Herrschaft
Frauenberg dem Joachim von Neuhaus gegen Bezahlung seiner finanziellen
Forderungen als Pfandbesitz zugewiesen hatte. An einem Teil der Verhand-
lungen über die Aberkennung des Pfandbesitzes der Herrschaft Frauenberg
nahm außer Adam Ungnad von Sonneck auch Pavel Korka von Korkin teil,
der bei solchen Gelegenheiten seine Erfahrungen nutzen konnte, die er in
den Jahren 1558-1560 als Kämmerervorsteher des Landtafelamtes erworben
hatte. Sobald er sein Amt verließ, diente er einstweilig bei Adam Ungnad von
Sonneck. Höchstwahrscheinlich war er auch ein Mann im Hintergrund bei
dessen Ehe mit Elisabeth Thurzö von Bethlenfalva, der Witwe nach Jaroslaw
von Pernstein. Die Hochzeit fand allem Anschein nach am 2. November 1561
in Freistadt statt, wo auch die Braut siedelte.
Eine allegorische Feier der Hochzeit von Adam Ungnad von Sonneck
und Elisabeth Thurzö von Bethlenfalva stellt das lateinische Gedicht eines
unbekannten humanistischen Autors dar. Mit Hilfe einfacher antiker und
biblischer Motive preisen die Verse edle Eigenschaften der Braut und des
Bräutigams und erinnern zugleich an christliche Berufung ihres ehelichen
Zusammenlebens. Aus theologischer Sicht formulierte der Dichter die Grund-
lagen der lutherischen Stellung zur ehelichen, vom Gott geschaffenen Bezie-
hung zwischen Mann und Frau aus, welche auch der religiösen Vorstellung
von Adam Ungnad von Sonneck entsprach. Im lutherischen Glauben wurde
auch Elisabeth Thurzö von Bethlenfalva erzogen, denn ihr Vater gehörte zu
664
den frühen Vertretern der Reformation im Königreich Ungarn. Nach dem
Tode von Adam Ungnad von Sonneck schloss die Witwe im Jahre 1565 ihre
dritte Ehe mit Julius I. von Salm.
Obwohl Ferdinand I. die übernationalen katholischen Ehen der Adeligen
unterstützte, wird am Beispiel der Ehe von Adam Ungnad von Sonneck und
Elisabeth Thurzó von Bethlenfalva ganz deutlich gezeigt, dass in dem mittel-
europäischen Staatenbund gegen Mitte des 16. Jahrhunderts auch die über-
nationalen lutherischen Adelsehen geschlossen wurden. Der größte Beitrag
der neu entstehenden breiteren Verwandtschaftsverbindungen waren haupt-
sächlich deren gesellschaftliche Auswirkungen, denn die erhabenen Personen
besuchten sich gegenseitig, vertieften den kulturellen Austausch im Mittel-
donauraum und stärkten somit ihre Sprachkenntnisse. Nicht zuletzt trugen
die übernationalen Verwandtennetze der adeligen Familien zur Entwicklung
eines gemeinsamen Lebensraumbewusstseins in der mitteleuropäischen Mo-
narchie bei, deren Machtzentrum der Herrscherhof darstellte. Immer öfter
trafen sich dort bei der Erfüllung ihrer Amts- sowie Hofpflichten adelige Ver-
wandte aus verschiedenen Ländern des habsburgischen Staatenbundes.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Zauber- und Hexenprozesse in Polen im 16.—18. Jahrhundert
Übersicht der jüngsten Forschung und kurzer Abriss der Entwicklung
PETR KREUZ
Die Forschung der Geschichte von Zauber- und Hexenprozessen in Polen ha-
ben seit der Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zu den 90er Jahren ganz grund-
sätzlich die Thesen des polnischen marxistischen Geschichtsschreibers Boh-
dan Baranowski beeinflusst, die aus größtem Teil seine Monografie über die
polnischen Hexenprozesse in der frühen Neuzeit aus dem Jahre 1952 enthält.
Erwähnte Monografie hat viele Mangel, die einerseits des faktographischen
und methodischen Charakters, andererseits auch des Interpretierungscha-
rakters sind. Aus der Sicht der späteren Rezeption war ganz fatal die Tat-
sache, dass Baranowski sehr übergetrieben und dabei fehlerhaft die Anzahl
der Opfer in Polen auf 15 000 Personen abschätzte.
Zu Ende 70er Jahre versuchte der polnische Geschichtsschreiber Janusz
Tazbir die Hexenprozesse in Polen in den Kontext der europäischen Hexen-
verfolgung einzugliedem.
665
Neuere, bedeutende Werke zur Geschichte der Zauber-/Hexenprozesse
in Polen erschienen erst in den 90er Jahren. Nach dem Jahre 2000 wurden
viele regionale wie auch grundlegende Studien und Artikel zur Geschichte
der Zauber- und Hexenprozesse in Polen der frühen Neuzeit publiziert
(Malgorzata Pilaszek, Jacek Wijaczka, Wanda Wyporska, Tomasz Wy^licz,
Michael Ostling u. a.).
Seit dem Jahre 2008 wurden ganz rasch nacheinander drei grundsätzli-
che Synthesen (resp. Monographien) zur Geschichte der Zauber- und Hexen-
prozesse und Magie in Polen herausgegeben. Es handelt sich um Synthese
der polnischen Geschichtsschreiberin M. Pilaszek aus dem Jahre 2008, Mo-
nographie des kanadischen Geschichtsschreibers M. Ostling aus dem Jahre
2011 und Dissertationsarbeit der britischen Geschichtsschreiberin der pol-
nischen Herkunft W. Wyporska aus dem Jahre 2013.
An dieser Stelle erwähnen wir noch zwei Geschichtsschreiber, die sich
mit solchen Gebieten beschäftigten, die sich zwar heute in Polen befinden,
doch in der frühen Neuzeit zum Königreich Polen nicht gehörten. Über die
Prozesse im sog. Fürstlichen Preussen behandelt die umfangreiche und bis
ins Detaill geführte Synthese des polnischen Geschichtsschreibers Jacek Wi-
jaczka aus dem Jahre 2007. Verfolgung in Schlesien im 15.-18. Jahrhundert
hat in ihrer umfangreichen Monographie aus dem Jahre 1995 deutsche Ge-
schichtsschreiberin Karen Lambrecht beschrieben.
Die ältesten Fälle der Hexerei registrierten Kirchengerichte im Königreich
Polen bereits im 14. und 15. Jahrhundert. Seit dem 16. Jahrhundert wurden
die meisten Fälle der Hexerei vor den zivilen Gerichten, vor allem vor den
Stadtgerichten, gelöst.
Anzahl der hingerichteten Personen im Königreich Polen schätzte man
früher von einigen Tausend bis 30 000 Personen ab. Nach den neuesten Un-
tersuchungen bewegte sich die Anzahl von Opfern von etwa 500 bis zu mehr
als 1300 Personen, von denen ungefähr die Hälfte hingerichtet wurde. Die
meisten Opfer waren Frauen.
Zur ersten bekannten Hinrichtung wegen Hexerei kam nach dem Urteil des
kirchlichen Gerichtes in Polen - Waliszew im Jahre 1511. Zur ersten Hinrichtung
aufgrund des Urteiles des zivilen Gerichtes kam erst im Jahre 1544 in Posen.
Im Königreich Polen kulminierten die Hexenprozesse in den Jahren 1650-1725.
Besonders intensiv war die Verfolgung in den Städten in Großpolen und Klein-
polen. Die größte Anzahl von Angeklagten und Hingerichteten wurde in der
Stadt Kleczew in Großpolen verzeichnet. Zu bedeutender Senkung der Anzahl
von Prozessen kam in Polen erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
666
I
Angaben zu den letzten (wirklichen oder vermutlichen) Hexenprozessen
im Polnischen Königreich in den 70er bis 80er Jahren des 18. Jahrhunderts
waren in der Fachliteratur mit manchen Unklarheiten und oft auch mit ab-
sichtlicher propagandistischer Missdeutung belastet. Die letzten bekann-
ten Verfolgungen in Kleinpolen verliefen noch in den Jahren 1785 ֊ 1790, das
letzte Prozess in Großpolen fand im Jahre 1793 statt.
Das Polnische war die erste Sprache, in welche man das Buch Malleus
Maleficarum übersetzt hat.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Prager Nuntius Germanico Malaspina und seine Strategie in den
böhmischen Ländern
TOMÁŠ ČERNUŠÁK
Als päpstlicher Nuntius am Kaiserhof knüpfte Germanico Malaspina wäh-
rend seiner kurzen Wirkung in Prag (1584-1586) an die Tätigkeit seines Vor-
läufers Giovanni Bonomi an. In den Angelegenheiten der Böhmischen Länder
handelte es sich vor allem um die Durchsetzung des Dekrets gegen die Böh-
mischen Brüder, weiter um die Verwirklichung der generellen Visitation im
Land, sowie um die Versuche, die Kalixtiner zur katholischen Kirche zurück-
zuführen. Die Realisierung dieser Ziele ist ihm jedoch nicht gelungen. Eine
hoffnungsvolle Entwicklung hatte lediglich die Vorbereitung der generellen
Visitation im Land. Da aber der Apostolische Stuhl mit der Rolle des Herr-
schers während der Visitation nicht einverstanden war, wurde zum Endre-
sultat eigentlich nur die Abberufung des Nuntius Malaspina.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Böhmen am Ausgang des 16. Jahrhunderts aus der Sicht der
Stadtchronisten in der Zeit vor der Schlacht am Weißen Berg
MARIE TOSNEROVÄ
Letztes Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts wurde in Böhmen durch eine unruhige
religiöse und politische Atmosphäre charakterisiert, die überdies noch ver-
schiedene Katastrophen und Kalamitäten verschlechterten. Es waren nicht
667
nur Überschwemmungen und Dürren, die die Preise von Nahrungsmitteln
beeinflussten, sondern auch Pestepidemien, die die damalige Bevölkerung
quälten. Ein besonderes Ereignis stellte das Erdbeben im Jahre 1590 dar, von
welchem vor allem der südliche Teil des Landes betroffen wurde.
Die Studie bringt einen Einblick in das letzte Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts,
so wie es die Zeitgenossenen wahrnahmen. Sie stützt sich auf Analyse der er-
haltenen chronikalischen Notizen der Stadtprovenienz, welche ihre Autoren
meistens aufgrund eigener persönlicher Erfahrungen niederschrieben. Auf
diese Weise tragen sie nicht nur zur Erhaltung des kollektiven Gedächtnisses
und zur Bildung des historischen Wissens über die Stadtgesellschaft bei, son-
dern sie hinterließen uns zugleich eine wichtige Quelle für die Erforschung der
individuellen Mentalitäten in der Zeit vor der Schlacht am Weißen Berg. Die aus
den Stadtchroniken stammenden Angaben werden mit den Notizen von Vaclav
Břežan, dem Bibliothekar und Archivar der Herren von Rosenberg, konfrontiert.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Streit um die Herrschaft Raudnitz zwischen Wilhelm von
Rosenberg und dem Fürsten Janusz Ostrogski * 10
PETR KOPICKA
In den Jahren 1543-1567 war die böhmische Kammerherrschaft Raudnitz an der
Elbe (Roudnice nad Labem) im Besitz des polnischen Grafen Johann Christoph
von Tamow. Nach dessen Tod am 1. April 1567 übernahm die Familie Ostrogski aus
Wolhynien seinen Nachlass, sowohl in Polen, als auch später in Böhmen. Anfangs
wurde das Pfandgut Raudnitz in Sequestration der böhmischen Hofkammer ge-
nommen (1567-1568). Danach erwarb es der Fürst Konstantin Wasil von Os trog
mit seinem erstgeborenen Sohn Janusz (1569/1570). Maximilian II. als böhmi-
scher König hat ihre Erbfolge durch Sophia geb. von Tamow (die Ehefrau Kons-
tantins und Schwester weiland Johann Ch. v. Tamows) anerkannt. Jedoch erst am
10. April 1573 hat er dem Fürsten Janusz Ostrogski die vollwertige Pfandurkunde
in Gesamtsumme von 24 798 Schock 27 Groschen 6 Denaren böhmisch ausgestellt,
laut der der genannte Empfänger die Herrschaft auf Lebenszeit besitzen sollte.
Der Kaiser brauchte damals Konstantin von Ostrogs Hilfe für die Bewerbung sei-
nes Sohns Emst um den polnischen Thron nach dem Aussterben der Jagiellonen.
Im September 1575 hat der Oberste Burggraf in Böhmen Wilhelm von Ro-
senberg die Kandidatur Kaisers Sohns Rudolf für den böhmischen Thron un-
668
terstützt. Zur Belohnung erhielt er von Maximilian II. die Herrschaft Raud-
nitz als Ersatz von 25 000 Schock Groschen böhmisch (unspezifische Schuld).
Da wurden aber keine Bezugnahmen auf vorherige schriftliche Garantien für
Janusz v. Ostrog erwähnt. So hat der Kaiser sein Wort vom 10. April 1573 gebro-
chen. Er überließ es dem böhmischen O. Burggraf, die Transaktion entweder
„durch die Gerichte, Kontrakte, Ersatzzahlung , oder anders abzuschließen.
Der Schwerpunkt dieses Artikels ist die Streitlösung zwischen Wilhelm
von Rosenberg und Janusz von Ostrog in den Jahren 1576-1577, und deren
Auswirkungen bis Anfang des 17. Jahrhunderts. Die originelle Verteidigung
Wilhelm von Rosenbergs, datiert am 29. April 1577 in Böhmisch Krumau, ge-
gen undatierte Supplik Janusz von Ostrogs an Kaiser Rudolf II., eingetragen
scheinbar am 19. April 1577, ist von entscheidender Bedeutung. Aus beiden
Briefen ging hervor, dass sich Janusz und sein Vater Konstantin während
des Jahres 1576 allen Einigungsversuchen weigerten, weshalb Rosenberg vor
das böhmische Kammergericht Anfang 1577 gegangen ist. Der Prozess wurde
schnell beendet. Rosenberg hat ihn wegen der Nichteinlassung des beklagten
Janusz von Ostrog gewonnen. Dadurch versicherte er seinen freien Erbbesitz,
wohl erst nach grundfestlicher Intabulation der obigen kaiserlichen Gabe
in der böhmischen Landtafel (schon am 30. September 1575). Die Herrschaft
Raudnitz stellte dann einen wesentlichen Bestandteil des Dominiums von
Wilhelm bis zu seinem Tod im Jahre 1592 dar, als diese allein auf die Witwe
Polyxena geb. Pernstein überging.
Doch beantragte Janusz von Ostrog eine Restitution. Er schickte viele Bitt-
schriften an Rudolf II. und Mathias II. seit den 1580er Jahren bis 1615; zahl-
reiche Potentaten wie auch der Heilige Stuhl intervenierten dafür, jedoch
vergeblich. In dieser Hinsicht ist eine bisher unbekannte Erklärung der Po-
lyxena von Lobkowitz (zuvor von Rosenberg) vom 9. April 1607 beachtlich,
die hier erstmals veröffentlicht wird.
Übersetzt vom Verfasser
Die Prager Buchbinder in der Zeit vor der Schlacht am Weißen
Berg — bloße Handwerker oder auch Händler?
OLGA FEJTOVÁ — JIŘÍ PEŠEK
Das tschechische Wort „knihař (Buchbinder) war in der Zeit um 1600 kein
eindeutig definierter Begriff. Die vorliegende Studie bringt Einblicke in das
669
Leben von Vertretern dieser Profession in der Prager Alt- und Neustadt,
die bestätigen, dass sich das Bedeutungsprofil dieses Berufes in der zwei-
ten Hälfte des 16. Jahrhunderts nach der Gründung der ersten Zunftorga-
nisation in den Prager Städten stabilisierte. Als „knihař“ wurde ein zur
Zunft gehöriger Handwerker-Buchbinder bezeichnet, der sich auch an dem
Verkauf von Büchern beteiligte - besonders jener, die er selbst gebunden
hatte. In dieser Zeit finden wir unter den Buchbindern in den Prager Städ-
ten zum einen konservative Vertreter dieser Profession, die sich lediglich
auf Verlagsbindungen und Arbeiten für die heimischen Buchdrucker kon-
zentrierten. Für sie war der Buchverkauf nur eine Ergänzung ihrer beruf-
lichen Haupttätigkeit und brachte offenbar keine besonders hohen Erträge
ein. Zum anderen gab es hier aber auch tatkräftigere Buchbinder, die ne-
ben einer Buchbinderwerkstatt, in der sie außer der heimischen Produk-
tion auch zahlreiche ausländische Drucke banden, als mindestens ebenso
wichtige unternehmerische Tätigkeit einen umfangreicheren Buchhan-
del betrieben.
Die meisten Prager Buchbinder gehörten offensichtlich zu der ersteren
Gruppe der Meister, die sich auf die Produktion einheimischer Drucke kon-
zentrierten und die keine Konkurrenz für die spezialisierten Buchhändler
darstellten, welche zugleich die Leitung der gemeinsamen Zunft übernom-
men hatten. Die Niederschlagung des böhmischen Ständeaufstands von 1620
und die folgende Emigrationswelle eines Teiles der protestantischen Bevölke-
rung bewirkten jedoch eine Veränderung des Status quo. Diese betraf zwei-
fellos auch diejenigen Professionen, die mit der Produktion und Distribution
von Büchern zusammenhingen. Einen Einfluss auf den bisher relativ freien
Buchhandel hatte nach 1620 auch die Verstärkung der Zensurmaßnahmen,
die sowohl den einheimischen Buchdruck als auch den Import der ausländi-
schen Literatur betrafen. Auf diese Weise wurde auch das Buchbinderhand-
werk in seiner Entwicklung eingeschränkt. In der Forschung bleibt bisher
die Frage ungeklärt, auf welche Weise sich in der Folge die Unternehmens-
form der Buchbinder, d. h. für die Zeit vor 1620 der Buchbinder-Buchhändler,
eigentlich veränderte. Die erhaltenen Normensammlungen der Zunft aus
dem 18. Jahrhundert belegen keine grundsätzlichen Veränderungen. Die in
den Wörterbüchern und Handbüchern der ausgehenden Frühneuzeit do-
kumentierte Semantik deutet jedoch auf eine stärkere Spezialisierung der-
jenigen Professionen hin, die mit dem Druck, Binden und Verkauf von Bü-
chern zusammenhingen.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
670
Neue Artikel über die königlichen Städte in der mährischen
Landesordnung aus dem Jahre 1604
JANA JANIŠOVÁ — DALIBOR JANIS
Die Rechtslage der königlichen Städte und derer Bürger im Rahmen des mähri-
schen Landesrechtes wurde in der Zeit vor der Schlacht am Weißen Berg durch
eine ganze Reihe von Anordnungen reguliert. Die Grundlage der rechtlichen
Regelung stellen drei Verträge dar, die unter den mährischen Ständen in den
Jahren i486,1493 und 1532 abgeschlossen worden waren und welche zum Be-
standteil der mährischen Landesordnungen aus den Jahren 1535,1545,1562 und
1604 wurden. Andere, die Städte betreffenden Anordnungen, die in den Lan-
desordnungen nicht enthalten sind, finden wir in den Landtagsbeschlüssen,
welche sogar in der Form der sog. Landtagsartikel gedruckt wurden. Neue
Anordnungen, die die mährischen Städte betrafen, wurden in die letzte Re-
daktion der mährischen Landesordnung noch vor der Schlacht am Weißen
Berg im Jahre 1604 eingeordnet. Es handelte sich um die Anordnungen be-
züglich der Zeugenaussagen der Bürger vor dem mährischen Landesgericht
(Art. 62), weiter um die Einordnung einer Urkunde Kaisers Rudolfs II., sowie
um einen neuen Artikel, der die Berufung der Untertanenstädte beim Prager
Appellationsgericht (Art. 163,164) betraf. Auf die königlichen Städte bezogen
sich auch der neue Artikel, in dem der Wucher behandelt wurde (Art. 175),
und zwei Artikel, die das Institut des Einlagers behandelten, d. h. besondere
Formen der Haftung für Verpflichtungen (Art. 178,179).
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Verzeichnis der Privilegien der Stadt Český Krumlov (Krumau)
von Vaclav Břežan
ANNA KUBÍKOVÁ
Der rosenbergische Archivar Vaclav Břežan hat über die Geschichte der Adels-
familie seines Brotgebers Peter Wok von Rosenberg viele handschriftliche
Werke verfasst. Am bedeutendsten davon sind die Biographie Wilhelms von
Rosenberg, die Biographie Peter Woks von Rosenberg sowie die „Kurze Ro-
senbergische Chronik .
Václav Břežan interessierte sich nicht nur für das rosenbergische Archiv,
sondern auch für die Archive von Klöstern und Städten im Gebiet des rosen-
bergischen Dominiums. Zwischen den Jahren 1596 und 1600 schrieb er eine
kurze Abhandlung über die wichtigsten Urkunden der Stadt Český Krum-
lov. Darin registrierte Břežan 10 Urkunden aus den Jahren 1347 bis 1596 und
schrieb zu jeder Urkunde einen kurzen Kommentar.
Die Verfasserin des vorliegenden Aufsatzes hat alle 10 Urkunden iden-
tifiziert. Die Urkunden werden heutzutage im Staatlichen Bezirksarchiv in
Český Krumlov im Archivbestand Archiv města Český Krumlov (Archiv der
Stadt Krumau) aufbewahrt.
Übersetzt von Václav Bok
Cui bono?
Eine Skizze aus Brünn in der Zeit nach der Schlacht am Weißen Berg * 16
TOMÁŠ STERNECK
Der Beitrag stellt eine Art belletristische Bearbeitung der mittels Quellen be-
legten und durch den Verfasser bereits früher in mehreren wissenschaftlichen
Abhandlungen besprochenen Themen aus der frühneuzeitlichen Geschichte
Brünns dar. Im Mittelpunkt der Erzählung steht die bedrohte Verlassen-
schaft des auf dem Sterbebett liegenden ersten Brünner kaiserlichen Rich-
ters Wenzel Columbanus von Hochdamm (j im Juni 1622), dessen politische
Position erschüttert wurde, indem man ihm seit einigen Monaten seine kon-
troversen eigennützigen Aktivitäten zur Zeit der ständischen Revolte wie-
derholt vorwarf. In seinem fiktiven Gespräch mit dem damaligen Brünner
Stadtrichter Johann Migl von Stohen werden dann die finanziellen Machen-
schaften der Stadt als kollektiver Steuerzahler in den letzten Dezennien des
16. Jahrhunderts erwähnt. Auch weitere Geschichtsthemen kommen in der
Erzählung zum Ausdruck, wie die konfessionellen Auseinandersetzungen
in Brünn zu Beginn des 17. Jahrhunderts, der Ständeaufstand von 1618-1620,
sowie die lokalen Ereignisse in den zwanziger Jahren, unmittelbar nach der
Niederlage der Aufständischen. Neben den oben erwähnten Brünner Stadt-
bürgern werden auch andere Vertreter der damaligen politischen Elite vor
Ort genannt. So bekommen unter anderem Demetrius Reich von Reichenau
und Ulrich Lilgenblatt von Lilgenblatt ihre literarischen Gesichter.
Übersetzt vom Verfasser
672
Verbrechen und Strafe des Dominikaners Christophor Dietel in
den Jahren 1656 bis 1660
Ein Beispiel des Geschehens in einer Ordensinstitutton und ein
Zeugnis darüber aus der konfessionell gespalteten Welt
MARIE RYANTOVÁ
Zum bedeutenden Bestandteil der Entwicklung in den böhmischen Ländern
wurde in der Zeit nach der Schlacht am Weißen Berg nicht nur die Rekatho-
lisierung, sondern auch die Erneuerung des Ordenslebens. Viele der Ordens-
institutionen standen früher einer nicht einfachen Entwicklung gegenüber
und erlebten sogar eine tiefe Krise. Eine Ausnahme bildete nicht einmal der
Orden der Predigerbrüder (Ordo Fratrum Praedicatorum oder Ordo Praedi-
catorum S. Dominici), d. h. die Dominikaner. Angesichts des Charakters und
der Organisierung von kirchlichen Orden hatten viele Klosterkonvente in
den böhmischen Ländern eine markante internationale Vertretung und ver-
einigten Ordensbrüder aus verschiedenen Ländern, die zwar zur Lösung der
ungünstigen Situation beitrugen, zugleich aber oft eigene Interessen ver-
folgten. Dies war der Grund, warum sich in Böhmen und in Mähren noch in
der Zeit vor der Schlacht am Weißen Berg oft auch problematische Einzel-
personen aufhielten. Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam es im Rahmen
der böhmischen Provinz zu bestimmten Bestrebungen um Konsolidierung
des Ordenslebens. Außer den chronischen wie auch den aktuellen Proble-
men existierte zugleich eine bestimmte interne Opposition gegen die Ver-
schärfung der Lebensbedingungen in den Konventen. Einige von den Or-
densangehörigen hatten besonders in den 50er Jahren Probleme mit dem
Einhalten der Ordensregeln und entschieden sich für eine radikale Lösung.
Sie verließen den Orden, flohen über die Grenze nach Sachsen und konver-
tierten zum Luthertum. Einer von ihnen war auch Jiří Holík, der den Orden
im Jahre 1666 verlassen hatte und im Exil ein paar stark gegenkatholisch ge-
prägte Bücher schrieb. Sie enthalten u. a. auch ein Zeugnis über den Pater
Christophor Dietel, welcher nach seinem Versuch, aus dem Land zu fliehen,
sehr grausam bestraft sein sollte. Dank dem Buch der Ordensprovinziale aus
den Jahren 1653-1670 konnte bestätigt werden, dass Ch. Dietel tatsächlich
lebte und dass es auch zu seiner Bestrafung kam. Die Zeugenaussage Holiks
ist allerdings in vielen Hinsichten ungenau und man findet darin viele Dis-
krepanzen, die entweder als Folge seines schlechten Gedächtnisses oder aus
673
propagandistischen oder ideologischen Gründen entstanden. Besonders vor-
sichtig sollte man mit den veröffentlichten Informationen umgehen, die auf
eine eindrucksvolle Weise schildern, wie Holík den Orden und das Land ver-
ließ und zum nichtkatholischen Glauben konvertierte, weil eben dies ihm
seine nächste Existenz sichern sollte. Die Vertrauenswürdigkeit der Aus-
sagen von Jiří Holík sinkt noch bei seinem Zeugnis über einen anderen be-
straften Bruder, Pater Ambrosius, über den jedoch keine näheren Informa-
tionen zu finden sind.
Das Vergehen des Dominikaners P. Christophor Dietl stellt zweifellos ein
außerordentlich gut dokumentiertes Beispiel eines nicht üblichen Geschehens,
sowie dessen Lösung und Bestrafung im Rahmen einer Ordensinstitution im
17. Jahrhundert dar. Detaillierte und in manchen Hinsichten schockierende
Zeugnisse sollte man im Kontext der damaligen verwickelten religionspoli-
tischen Lage einer konfessionell gespalteten Welt betrachten - einerseits als
eine Art Beleg dieser Situation, andererseits als ihre Folge, die jedoch in der
Geschichtsschreibung mit maximaler Vorsicht behandelt werden sollte.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Böhmische Kammer, Unterkämmerer und Streite um die
Kontrolle der Wirtschaft von königlichen Städten unter
Verwaltung von Unterkämmerern in Böhmen in der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts
ZDENEK MARTINEK
Weil man nach der Schlacht am Weißen Berg, also in den Jahren 1622-1623,
mit umfangreichen Konfiskationen gerechnet hat, haben die Verwaltung
der Gemeindewirtschaft in den Städten, die früher von Unterkämmerem
verwaltet wurde, die königlichen Vögte übernommen. Dieser Schritt hat je-
doch die Erwartungen nicht erfüllt und deswegen wurde die Wirtschaftver-
waltung im Jahre 1628 wieder in Hände der einzelnen Stadträte zurückge-
geben, für welche Böhmische Kammer gleich eine neue Richtlinie bestimmt
hat, die dann bis die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts gültig war. Zu den
Hauptmerkmalen der wirtschaftlichen Administration sollten kollektive Ent-
scheidungen der Stadträte und der Gemeindegreise über Einkommen und
Ausgaben, Trennung dieser Entscheidungen von der Manipulation mit dem
Bargeld, Präzisierung der Buchhalterverfahren und Verbesserung im Rahmen
674
der Evidenz des Stadtbesitzes und Stadteinkommen gehören. Diese Richtli-
nie hat aber auch den nicht ganz eindeutigen Entschluss über Kontrolle der
Stadtrechnungen enthalten, wobei dann um seine Interpretation mehrere
Jahrzehnte die zahlreichen Streite verliefen und zwar zwischen der Böhmi-
schen Kammer auf der einen und den Stadträten auf der anderen Seite, die
auch vom Amt des Unterkämmerers unterstützt wurden.
Aufgrund der Zugehörigkeit der königlichen Städte zum Herrscherbe-
sitz, einschliesslich des Besitzes, welchen die Städte selbst gekauft haben,
hob Böhmische Kammer ihr Recht der Kontrolle hervor. In der Praxis wuchs
jedoch immer die Bedeutung der Suche nach einer Lösung der Stadtver-
schuldung und damit zusammenhängenden Problemen mit der Zahlung von
wachsenden Kontributionen. Die Aufmerksamkeit des Herrschers und sei-
ner Ämter verschob sich also langsam von einem Kampf gegen Betrüge und
Unwirtschaftlichkeit bis zu den konzeptionelleren Bemühungen um eine
Durchsetzung der modernen Methoden in der Wirtschaftsverwaltung oder
zu den Versuchen um „Erhebung der Städte mit Hilfe der Herrscherkom-
missionen. Die Versuche der Kammer um Kontrolle der Buchhaltung lehn-
ten die Städte einerseits deshalb ab, weil die festgestellten Informationen
ein Grund für Entstehung von neuen Steuern sein könnten und andererseits
auch deshalb, weil ihre Buchhaltungspraxis eine lange Zeit den formalen,
von der Kammer geforderten Bedürfnissen nicht entsprach.
Wiederholte Versuche der Kammer um Durchsetzung einer Pflicht zum
Vorlegen der Stadtrechnungen zur Revision der Kammerbuchhaltung in den
Jahren 1632,1677 und 1689 haben bis Anfang des 18. Jahrhunderts nur be-
stimmte Teilerfolge gebracht. Das Amt der Unterkämmerer behielt sich auf
diese Weise seinen Einfluss, weil es die Kontrolle traditionell im Rahmen der
personalen Veränderungen von Stadträten durchgeführt hat. Hauptbedeu-
tung hatten vor allem Teilveränderungen, die sich dank dieser Bemühungen
langsam auch in der Praxis durchsetzten. Im Jahre 1669 trat die Anordnung
über die Gruppe der Deputierten in Kraft, welche Stadtrat, Gemeindegreise
und Gemeinde auf eine ausgewogene Weise (immer zu dritt) repräsentieren
sollte und derer Aufgabe war, über solche Angelegenheiten zu entscheiden,
die zur Erhaltung des internen Friedens in den Städten nötig waren - Kon-
trolle von Rechnungen, Entscheidungen in Steuersachen und Kochen des
Biers. Die von der Kammer bestimmten Standarten führten zur genaueren
Abgrenzung des Einkommenniveaus. Sie bildeten einen Bestandteil der Fi-
nanzmittel der Gemeinde und trugen zur formalen Vereinigung der Rech-
nungspraxis bei. Hohe Ansprüche an Kenntnisse verursachten, dass sich in
675
der Verwaltung der Gemeindewirtschaft die üblichen Bürger nicht mehr en-
gagierten, was also auch zu ihrer Professionalisierung beigetragen hat.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Koldins Gesetzbuch und Mähren. Eine Aufforderung zum Studium
der Geschichte des Rechts anstatt der Rechtsgeschichte
TOMÁŠ MALÝ
Der vorliegende Beitrag stellt eine Reaktion auf die Dominanz der Filiations-
zugangsweise in der Rechtsgeschichte, sowie auf die vereinfachende Auf-
fassung des Rechts als einer unbestrittenen „Norm dar. Der Autor ist davon
überzeugt, dass kontextuelle Zugangsweisen ein neues Licht auf eine ganze
Reihe von Fragen, die die Rechtspraxis betreffen, werfen können. Am Bei-
spiel der Diskussion über die Aufnahme Koldins Gesetzbuchs in Mähren ge-
gen Ende des 17. Jahrhunderts, die durch Archivdokumente belegt ist, wird
gezeigt, dass die Durchsetzung einer bestimmten Norm in der Tat das Ergeb-
nis mehrerer Faktoren war. In der politischen und rechtlichen Lage Brünns
waren es besonders die ökonomischen und sozialen Aspekte, die die wich-
tigste Rolle in den Bemühungen des Stadtrats um erwünschte Veränderun-
gen des Gesetzbuchs spielten und welche zur Besserung lokaler Bedingun-
gen beitragen sollten.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Dem Staat und der Gemeinde zur Last fallen
Landstreicher und amtliche Kommunikation in den Anfängen des
Abschiebungssystems
MARTIN STINDL
Zu Beginn des zweiten Viertels des 18. Jahrhunderts trat in den einzelnen
Ländern der Habsburgermonarchie eine ganze Reihe der polizeilich-rechtli-
chen Maßnahmen in Kraft, die zur Lösung des allgemein verbreiteten Betteins
sein sollten. Die erklärten Anordnungen gegen die Bettler, sowie Landesvi-
sitationen, die sich periodisch wiederholten, und das permanente Abschie-
bungssystem sollten die einzelnen Länder von den müßigen Landstreichern
676
und anderen nicht ansässigen Bewohnern befreien. Aus diesem Grunde ver-
sucht der Beitrag festzustellen, in welchem Maße sich diese Maßnahmen in
der üblichen Praxis durchsetzten und wie effektiv sie in der Tat waren.
Die Organisierung dieser Maßnahmen wurde ausschließlich durch die
Staatsämter vorgenommen, die praktische Realisierung forderte jedoch auch
Teilnahme des privaten Obrigkeitsapparates und ausgewählter Gruppen der
Bevölkerung. Die Hauptlast der Repressionen gegen die Landstreicher trugen
jedenfalls die Königs- und Obrigkeitsstädte. Eine notwendige Voraussetzung
der effektiven Zusammenarbeit von ständisch unterschiedlichen Schichten
der damaligen Gesellschaft bildete deren gegenseitige Kommunikation, die
später auch zur entscheidenden Bedingung für das Funktionieren des gan-
zen Systems der Repressionen wurde. Zweitens versucht der Beitrag auch
die Veränderungen in der Kommunikation der Städte zu erfassen, die mit
diesem Zeitraum verbunden sind.
Zu einer näheren Darstellung beider untersuchten Interessenebenen
hat der Autor zwei strafrechtliche Fälle ausgewählt, die die praktische Aus-
wirkung der Maßnahmen gegen die Landstreicher und den Charakter der
zeitgenössischen Amtskommunikation dokumentieren. Beide Rechtsfälle
betreffen die festgehaltenen Landstreicher, die sich auf dem Gebiet der Un-
tertanen- wie auch der Königsstädte (Brünn, Olmütz) bewegten. Jan Holzar
war ein falscher Ordensbruder, der in den Jahren 1725-1728 wiederholt im
Netz der Landesvisitationen stecken blieb und mehrmals als bekannter Wie-
derholungstäter in seinen Geburtsort geschickt wurde. Ein unverbesserlicher
Landstreicher war auch Jan Fischer, welcher aber lange Zeit der systemati-
schen Bestreifung entging. Bei jeder neuen Festnahme hatte er nämlich andere
Identität und einen anderen Namen (Litzenberger, Basti, Grüssberger, Priger).
Unterschiedliche Charaktere und Schicksale beider Landstreicher zei-
gen, welche Grenzen und Erfolge das eingeführte System hatte und wie es
ermöglichte, die Landstreicher in der Landschaft auszusuchen und diese
dann wieder nach Hause zu schicken. Dagegen wird auch gezeigt, dass das
System nicht fähig war, die gesellschaftliche Integration der Landstreicher
zu lösen. Auf der lokalen Ebene rang das System mit bestimmten Reserven
in der Identifikation der einzelnen Personen, die Situation auf den zentra-
len Positionen hat sich allerdings immer verbessert. Eine Voraussetzung für
den nächsten Erfolg bildete die immer üblichere Zusammenarbeit der Stadt-
gerichte, die aber hohe Ansprüche an Professionalität und Leistung der Be-
amten stellte und welche in den Untertanenstädten ihre finanziellen Limits
hatte. In den Königsstädten hat dagegen die Einführung der Maßnahmen
677
gegen die Landstreicher zur Bildung und Stabilisierung des Ordnungs- und
später auch Sozialapparates ganz eindeutig beigetragen.
Die oben erwähnten Verfahren widerspiegelten sich selbstverständlich
auch in der zeitgenössischen Amtskorrespondenz. Zu Beginn des 18. Jahr-
hunderts handelte es sich nicht mehr um eine autonome Strafagenda der
freien Städte und ihr Tempo und Orientierung legten die Kreishauptleute
und das Prager Appelationsgericht fest. Die einzelnen Städte haben dagegen
mit ihren oft trostlosen Bestrebungen, den neuen Ansprüchen entgegen-
zukommen, einen entscheidenden Kampf um die Erhaltung der Gerichts-
stühle geführt. Obwohl die Politik gegen die Landstreicher aus der Sicht des
Landstreichers und des exekutiven Apparates der Stadt nicht besonders er-
folgreich war, stellte sie aus der Sicht des absolutistischen Staates einen der
Schlüsselmomente dar. Auf dem Gebiet der Verwaltung der öffentlichen Ord-
nung erreichte der Staat große Erfolge und schuf eine außerordentliche bü-
rokratische Deskription der Randgruppen der Gesellschaft. Auf diese Weise
bestätigte er auch seine Schlüsselposition auf diesem Gebiet, dank derer er
die schriftlichen Quellen weiter effektiv anwenden konnte.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Zu der vergessenen Doxaner Barockfeier im Jahre 1726
JAKUB PÄTEK
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Rekonstruktion einer Gestaltung der Ba-
rockfeier zum 100jährigen Jubiläum der Übertragung der sterblichen Über-
reste vom hl. Norbert aus Magdeburg nach Doxan, die im Mai des Jahres
1726 veranstaltet wurde. Die Feier sollte vor allem an die geistliche Bedeu-
tung der Translation der sterblichen Überreste des Gründers des Prämons-
tratenserordens aus dem von Protestanten beherrschten Magdeburg in der
Zeit der verschärften Gegenreformation erinnern. Zugleich sollte sie auch
die Bedeutung des Prämonstratenserinnenklosters in Doxan und seines da-
maligen Vertreters Propst Kryspin Fuck hervorheben, der an der Transla-
tion der sterblichen Überreste nach Doxan und später nach Prag-Strahow
direkt teilgenommen hatte.
Der Verlauf der Jubiläumsfeier ließ sich aufgrund einer detaillierten zeit-
genössischen Relation rekonstruieren, die ein Bestandteil der Publikation
des Propstes Josef Mika aus Doxan war und die als Das Ruhmwürdige Doxan
678
benannt wurde. Diese Schrift, welche eine besonders detaillierte Bearbei-
tung der Geschichte des Klosters in Doxan von seiner Gründung in der ersten
Hälfte des 12. Jahrhunderts bis zum ersten Viertel des 18. Jahrhunderts dar-
stellt, wurde im Jahre 1726 im Zusammenhang mit dem erwähnten Jubiläum
herausgegeben. Ihr Autor sollte wahrscheinlich auch für den Inventor der
Form der Maifeier gehalten werden. Wichtigster Bestandteil der Feier war
eine große Prozession, die mit dem allegorischen Umzug kombiniert wurde
und welche aus dem Dorf Chvalin nach Doxan zu der Basilika Mariä Geburt
zielte, wo auch die Feier mit einer großen Messe endete. Die Feier in Doxan
im Jahre 1726 sollte einerseits als ein Vorspiel der Feste des Hl. Norbert in
Prag-Strahow, andererseits - auf der regionalen Ebene - als eine Vorläufe-
rin der großen Feste von hl. Johannes Nepomuk klassifiziert werden, die im
Jahre 1730 in der Leitmeritzer Diözese veranstaltet wurden.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Dobschenitzer Seelenliste
JIRI PAVLIK — RADEK POKORNY
Im Jahre 1775 kam es in der Diözese Königgrätz zu einer strengen Unifi-
zierung der Seelenlisten, und zwar im Zusammenhang mit dem Hofdekret
von Maria Theresia vom 12. August 1775. Diese Listen nutzte die Herrsche-
rin zur Feststellung der im Glauben nicht festen Bevölkerung, später kamen
sie bei der Ausmerzung der sich immer auftauchenden Ketzerei in Böhmen
zur Geltung. Aus der Analyse der erhaltenen Seelenliste (Status animarum)
aus den Jahren 1776--1777 aus der Pfarrei Dobschenitz geht hervor, dass es
sich um eine relativ zuverlässige Quelle zur Gewinnung der Angaben über
den konkreten numerischen Stand der Population, sowie über deren soziale
Struktur am 29. März 1776 handelt. Eine besondere Bedeutung dieser Quelle
zeigt sich auch im Kontext des Mangels an weiteren summarischen Quellen
zur Bevölkerungsgeschichte in den untersuchten Lokalitäten, was sowohl
die patrimoniale Verwaltung, als auch die vom Staat organisierten Konskrip-
tionen betrifft. Aus der demographischen Sicht lässt sich die Dobschenitzer
Liste als eine besonders wertvolle Quelle bezeichnen, die nicht nur zur Fest-
stellung der Populationsstärke in einer bestimmten Lokalität in der Entste-
hungszeit des Verzeichnisses dienen kann, sondern auch zum Studium der
Altersstruktur der Bevölkerung, der Typologie von Haushalten und der so-
679
zialen Stratifikation der Bevölkerung. Sie bietet auch grundlegende Angaben
zur Rekonstruktion einzelner Familien. Einen maßgebenden Faktor, der die
Wichtigkeit der Seelenlisten als Ganzes unterstreicht, stellt die hervorzu-
hebende Genauigkeit einziger geistlicher Verwalter bei der Ausfüllung der
vorgeschriebenen Angaben dar.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Diplomatische Notizen zum Erlass des Toleranzpatents in Mähren
ZBYNĚK SVITÁK
Der Artikel beschäftigt sich mit den Umständen der Erklärung von Toleranz-
prinzipien (dem sog. Toleranzpatent) von Joseph II. in Mähren. Es werden
hier sowohl die zeitliche Reihenfolge der amtlichen Verfahren, als auch die
Anwendung bestimmter Arten der Schriftlichkeiten, die in diesem Zusam-
menhang benutzt wurden, untersucht. Sowie in Böhmen wurden auch in
Mähren die Toleranzprinzipien in Form des sog. Zirkulars (also nicht eines
Patents) publiziert, und zwar parallel in beiden Landessprachen. Dieselbe Art
der Schriftlichkeit wurde auch in anderen Ländern Cisleithaniens benutzt,
während die Form eines Patents nur in Oberösterreich Anwendung fand. Die-
ses erließ das dortige oberste Amt der Landeshauptmannschaft, also nicht der
Wiener Hof, der die Toleranzprinzipien in Form der Reskripte erklärt hatte.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Buch der Ehre und Buch der Schande an der Pfarrschule in
Forbes in der ersten Hälfte des 19» Jahrhunderts
VLASTIMIL KOLDA
Im Archivfonds der neunklassigen Grundschule in Forbes (welcher im Staat-
lichen Bezirksarchiv in České Budějovice deponiert ist) stehen zwei bemer-
kenswerte Quellen zur Geschichte der Forbeser Grundschule in der Hälfte
des 19. Jahrhunderts zur Verfügung. Es handelt sich um das sog. Buch der
Ehre und das sog. Buch der Schande, also um zwei Bücher, die für jedes
Schuljahr die Namen der besten Schüler und Schülerinnen und die Namen
der „Schüler-Lausbuben (die sich gegen die Schulregeln, bzw. gegen das
680
gesittete Benehmen verstoßen) enthalten. Die Studie behandelt die äuße-
ren Züge beider Bücher, wobei sie sich vornehmlich der Beschreibung der
Bucheinbände widmet. Es wird auch über die Struktur der einzelnen Noti-
zen und über deren Inhalt berichtet. Eine Besonderheit stellt folgende Tat-
sache dar: Während die Notizen in das Buch der Ehre ausschließlich Lehrer
oder Geistige, die die Religion unterrichteten, einschrieben, in das Buch der
Schande schrieben eigene Namen die betreffenden Lausbuben mit eigener
Hand ein, damit ihre Schande so groß wie möglich wäre. Die Schule in For-
bes ist auch mit der Jubilarin, der dieser Beitrag, wie auch der ganze Sam-
melband gewidmet ist, direkt verbunden, denn auch sie war eine der dorti-
gen Schülerinnen, wenn auch viele Jahrzehnte später.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Zu den Anfängen der Nationalstreite in Brünn in den Jahren
1863—1867
Vom österreichischen Patriotismus bis zum Nationalismus
JIŘÍ MALÍŘ
Am Anfang des tschechisch-deutschen Antagonismus in der Zeit des wer-
denden Nationalismus spielten eine Schlüsselrolle die Protestbewegungen,
die nach Einführung des österreichisch-ungarischen Ausgleiches im Jahre
1867 entstanden waren. Die Studie belegt, dass die ersten Schritte zum vollen
Wandel von der mehr oder weniger paternalistischen Einstellung der deut-
schen Eliten gegen die nicht-deutsche Bevölkerung Brünns bis zu den schon
primär national motivierten gegenseitigen Beziehungen bereits in den Jahren
1863-1867 gemacht wurden. Zur gegenseitigen nationalen Entfremdung tru-
gen sowohl die unterschiedlichen Reaktionen auf die Feier des Millenniums
von Kyrill und Method in Brünn im Jahre 1863 und Reaktionen auf die Bedro-
hung der Hegemonie der deutschen Zentralisten im mährischen Landtag in
den Jahren 1864-1866 bei, als auch die Stellung zur Sistierung der Februar-
verfassung im Jahre 1865 und Ansichten zur Einführung des Dualismus in
Österreich nach dem verlorenen Krieg mit Preußen, denn es bedeutete das
Ende einer Vision über die zentralistisch, wie auch föderalistisch gestaltete
Monarchie. Von diesen Ereignissen wurde die bisher felsenfeste Überzeu-
gung der deutschen Brunner Elite, dass das „Deutschtum von Brünn nichts
bedrohen könne, erschüttert, was auch ihre Empfindlichkeit gegen die Zei-
681
chen der Hervorhebung von Zugehörigkeit zum tschechischen Volk auf dem
Boden der mährischen Metropole steigerte.
Übersetzt von Denisa Sedläk Čevelova
Archivenquete aus dem Jahre 1869 und ihre Widerspiegelung in
Böhmen
JAN KAHUDA
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Versuch einer Reorganisation des Ar-
chivwesens in der Habsburger Monarchie in den Jahren 1869-1870.
Im Jahre 1869 wurde aus der Initiative des Direktors des Instituts für ös-
terreichische Geschichtsforschung im Rahmen des Ministeriums des Inneren
die sog. Archiv-Enqüete-Kommission errichtet. Ihre Mitglieder waren vor al-
lem Vertreter der Zentralarchive und anderer Institutionen für Geschichte.
Die Kommission sollte eine Reform des Archivwesens vorbereiten, die vor
allem Organisation der Archive und ihre Besetzung mit qualifizierten Per-
sonen betraf. Ein Bestandteil ihrer Arbeit war auch die Untersuchung und
Beurteilung des Zustandes von Archiven im Bereich der politischen Verwal-
tung in einzelnen Provinzen. Das Ministerium des Inneren hat mittels eines
Fragebogens die Vorsitzenden der einzelnen politischen Landesbehörden an-
gesprochen und forderte eine frühe Beantwortung der 12 festgelegten Fragen,
welche die Organisierung, räumliche, personale und finanzielle Sicherung der
Archive und weiter auch die Analysen des Archivgutes betrafen. Aus politi-
schen Gründen kam es bald zur Auflösung der Kommission, die gesammelten
Fragenbogen wurden jedoch in der nächsten Phase der Reform benutzt und
heute stellen sie eine wichtige Quelle für die Erforschung der Geschichte des
Archivwesens der Monarchie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dar.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Esterhazy, Haupt, Skoda und andere...
ZDENEK POKLUDA
Studenten der südböhmischen Universität in Böhmisch Budweis sind oft nicht
imstande, die in ihren Diplomarbeiten vorkommenden Lokalitäten zu identi-
682
fizieren oder diese korrekt zu nennen - so z. B. die Adelssitze in der Slowakei
(Bemolákovo-Ceklís-Cseklész-Landschütz). Auch stoßen die Studenten immer
wieder auf Probleme mit der Benennung von Angehörigen des ungarischen
Adels im 19. bis 20. Jahrhundert, egal ob es sich um Namen in der ungarischen
oder in der deutschen Sprache handelt (Esterházy Miklós, Károly/Mikuláš, Ka-
rel/Nikolaus, Karl). Es sind jedoch nicht nur Studenten, wer auf dieses Prob-
lem stößt. Ähnliche Schwierigkeiten lösen nämlich auch die Historiker, die seit
den 90er Jahren ihre enzyklopädischen Werke veröffentlichen. In diesen Wer-
ken kommen oft nicht entsprechende Bezeichnungen der Lokalitäten vor und
es werden oft falsch und nicht standardgemäß die Namen und Prädikate des
Adels und der Angehörigen der Habsburgerdynastie angeführt. Es scheint, als
ob die Historiker die sprachlichen Standards vergessen hätten, die einst in der
Zeit der Habsburger Monarchie gültig waren: In der Zeit von 1627 bis 1918 galt
die Regel, dass man in beiden nationalen Sprachen, d. h. auch auf Tschechisch,
kommunizierte. Es sollte also ganz selbstverständlich sein, dass die Studen-
ten sowie die Historiker die historische Realität mit entsprechenden, korrek-
ten Begriffen und u. a. auch mit tschechischen Begriffen beschreiben sollten.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Helena Tuskanyová — eine der ersten Realschulprofessorinnen * 14
JAROSLAVA HOFFMAN NOVÁ
die Landsmännin aus Prag - Smichow, Helena Tuskanyová, geboren am
14. 5.1873, gehörte zu den ersten Mädchen, die im Jahre 1890 an dem bereits
gegründeten Mädchengymnasium Minerva zu studieren begannen, welches
auch das erste Mädchengymnasium der Österreichischen Monarchie war.
Nach dem Abitur, das sie im Jahre 1895 mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt
hatte, war sie eine der ersten Hospitantinnen an der böhmischen Philoso-
phischen Fakultät der Prager Universität, die jedoch ordentlich erst im Jahre
1897 eingeschrieben wurden. Während ihres Studiums besuchte sie die viel-
köpfige Familie ihrer Eltern in Pilsen, weil dort bereits ihr Vater, Ingenieur
Ambrož Tuskany, als Hauptinspektor der k. k. Eisenbahn arbeitete.
Am Anfang des Hochschulstudiums sind Helena Tuskanyová und Růžena
Corvinová, als die ersten Frauen, zu weiblichen Mitgliedern des historischen
Klubs geworden. Noch als Studentin war Helena Tuskanyová auch weibliches
Ausschussmitglied des Vereins Minerva, der das Privatgymnasium verwaltete.
683
Aufgrund der Staatsprüfung vor dem Prüfkommitee für Lehrer an Gymnasien
und Realschulen in Prag wurde ihr als der ersten Frau am 14.12.1900 die Appro-
bation für das Fach Geschichte und Geographie verliehen. Das Lehrerkollegium
des Minerva - Gymnasiums ergänzten also die erfolgreichen Studentinnen
und Absolventinnen, die zugleich auch erste Frauen mit Hochschulausbil-
dung waren. Helena Tuskanyová wirkte dann an ihrem Stammgymnasium
als Supplentin und hat neben den approbierten Fächern auch Deutsch unter-
richtet. Eine Erinnerung an sie aus dieser Zeit hat Jiřina Haaszová geschrieben,
die spätere Gattin von Arne Novák. Aus Prag kam Helena Tuskanyová nach
Brünn an die Mädchenschule von Vesna und zwar gleich am Anfang ihrer
Umwandlung in ein Mädchenlyzeum im Jahre 1901. Sie unterrichtete Tsche-
chisch, Deutsch, Geographie und Geschichte. Sie blieb ledig und widmete sich
völlig der pädagogischen Arbeit, über die sie ständig nachgedacht hat. Sie
interessierte sich auch für die neuen Erkenntnisse im Bereich ihrer Fächer.
Im Dezember 1920 hat sie Božena Jiránková (1876-1960), ihre ehemalige
Kollegin aus Minerva, Mitschülerin aus der böhmischen Philosophischen Fa-
kultät und seit dem Jahre 1919 Direktorin des Mädchenlyzeums Vesna und spä-
ter noch Direktorin des Realgymnasiums in Brünn um die Erteilung des halb-
jährigen Urlaubs aus Gesundheitsgründen gebeten. Von der Krankheit erfasst,
begab sie sich nach Prag, wo sie am 30. 5.1921 mit 48 Jahren gestorben ist.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Vom Hain um Kralitz zum Kralitzer Hain
MICHAELA KOKOJANOVÄ
Das Wortspiel im Titel des Beitrages stellt nicht nur eine Anspielung auf den
Inhalt des Beitrages, sondern auch eine dringende Warnung dar. Das Toponym
„Kralitzer Hain charakterisierte jahrhundertelang den Status wie auch die
Gestalt eines Gebietes, das sich südöstlich von Prossnitz befindet. Aufgrund
der menschlichen Tätigkeit hat der Hain unglaubliche Veränderungen durch-
gemacht. Ihre Folge war eine ganz radikale Klimaänderung. Die Vernichtung
der Wälder zu Beginn des ersten Weltkrieges lässt sich nur als Egoismus, Hab-
gier und Gleichgültigkeit bewerten, die der Einzelne wie auch die ganze Ge-
sellschaft mit ihren kurzsichtigen Täten der Natur zugefuhrt haben.
Die Geschichte des Hains wird im vorliegenden Beitrag nicht vollstän-
dig geschildert, denn seine prähistorische Geschichte und frühhistorische
684
Etappe werden erst aufgrund der künftigen Forschung neu bearbeitet. Bei-
seite werden auch diejenigen Peripetien gelassen, welche die Gestaltung der
heutigen Landschaft betreffen, die der Natur ganz entfremdet ist.
Die erhalten gebliebenen Kapitel aus der Geschichte des Hains sind je-
doch auch überraschend reich: das Asyl in der Nähe der Handelsstraße, das
spätestens seit der Römerzeit funktionierte, der Wald des Landesherrn, der
Gemeindewald und viele andere besondere Rollen einzelner Ortsteile... Das
alles war - und immer noch ist - der Kralitzer Hain.
Übersetzt von Denisa Sedlák Gevelová
„...Ich habe alles aus Liebe zur Sache getan und bin der Stimme
meines Herzens gefolgt..
Die Sanierung der Burg Orlík und der diesbezügliche Amtsvorgang
PAVEL HOLUB
Der Bezirkshauptmann wird in der Historiographie für einen unbeschränk-
ten Vertreter der Staatsmacht in der jeweiligen Region gehalten. Dies galt
jedoch nur für die Verwaltungsagenda einer Bezirkshauptmannschaft. Der
vorliegende Beitrag zeigt, wie der Bezirkshauptmann von Humpolec Vojtech
Vaniš bei der Sanierung der Burgruine Orlík (bei Humpolec) vorging. Er grün-
dete ein Komitee, das nicht nur die eigentliche Restaurierung, sondern auch
die entsprechenden Geldsammlungen beaufsichtigen sollte. Während die
Burgruine innerhalb von einem Jahr saniert wurde, dauerten die Probleme
der Finanzierung bis 1917.
Übersetzt vom Verfasser
Grab und Grabstein von Klára Kvétonova am Zentralfriedhof in
Brünn
Versuch einer Erklärung der damit zusammenhängenden Fragen
MILENA FLODROVÄ
Der Artikel behandelt einen interessanten Grabstein aus dem Zentralfriedhof
in Brünn, der bis zum Jahre 2008 fast unbekannt und vergessen blieb, obwohl
sein historischer wie auch künstlerischer Wert riesig ist. Sein Autor, Jan Let-
685
zel, gehört ja zu den bedeutendsten tschechischen Architekten und ist auch
als Autor der Atombombenkuppel in der japanischen Stadt Hiroshima welt-
bekannt. Die Verfasserin veröffentlicht ein paar neue Erkenntnisse, die in den
Brünner Archivquellen neu gefunden wurden und welche für die mit dem
Grabstein verbundene Geschichte von Belang sind. Auf diese Weise lassen sich
dann auch einige Fragen beantworten, die seine, nicht unumstritten nach-
weisbare Gründung in Brünn betreffen. Die Verfasserin versucht, die neuen
Erkenntnisse ֊ besonders im Zusammenhang mit den Familien Kvetonova
und Souckova, die mit diesem Grab unmittelbar verbunden sind - mit den
bisher bekannten und in der vorhandenen Literatur publizierten Fakten zu
verknüpfen. So kann sie auch etwas Licht auf den bisher nicht erforschten
Hintergrund der Grabgründung werfen. Auch wenn sie in dieser Hinsicht zu
keinem eindeutigen und überzeugenden Resultat kommt, können die von ihr
gesammelten Fakten den nächsten Forschern eine Stütze gewähren.
Übersetzt von Denisa Sedläk Cevelovä
Irene Beran et aliae
Kunstsammlerinnen deutscher Herkunft in Brünn vor 1939
LUBOMÍR SLAVÍČEK
Die Frauen, die sich in der Vergangenheit in den tschechischen Ländern dem
Kunstsammeln gewidmet haben, bleiben immerfort im Schatten ihrer männli-
chen Kollegen und dementsprechend wurden auch die Ergebnisse ihrer Sam-
meltätigkeit bis jetzt nur wenig untersucht. Zu diesem völlig unbefriedigenden
Forschungsstand führte zweifellos der überlieferte Genderstereotyp, gemäß
dem die Sammellust eine ausschließliche Männerdomäne ist, denn die Frauen
angeblich den unvermeidlichen Trieb zu sammeln vermissen. Einer der Orte,
wo die Frauen als passionierte Sammlerinnen beträchtliche Ergebnisse erzielt
haben, war nachweisbar die mährische Hauptstadt Brünn in der Zwischen-
kriegszeit. Dortige, bis jetzt erkannte Kunstliebhaberinnen und Sammlerin-
nen stammten größtenteils aus der vornehmen altbürgerlichen Familien oder
aus der wohlhabenden, zumeist jüdischen Unternehmerschichten. Bedeu-
tende Stelle unter ihnen nimmt unbestreitbar die talentierte Konzertsänge-
rin Irene Beran (26.4.1886 Brünn - 4.4.1979 Palma de Mallorca, Spanien) ein,
die zuerst den Brünner Textilunternehmer Philipp Beran (1880-1942) heira-
tete und nachher seinen jüngeren Bruder, den Meder Bruno (1882-1979).
686
Diese vorliegende Studie stellt nicht nur die merkwürdige Persönlichkeit
der kunstsinnigen, zielbewussten und emanzipierten Irene Beran vor, son-
dern in erster Reihe behandelt ihre zahlenmäßige und ausgeprägte Kollektion
der Bilder, Zeichnungen und Skulpturen der zeitgenössischen, vorwiegend
Wiener und Münchner Künstler (u. a. Gustav Klimt, Egon Schiele, Oskar Ko-
koschka, Ludwig Heinrich Jungnickel, Felix Albert Harta, Oskar Laske, Vik-
tor Tischler Franz von Stuck, Thomas Theodor Heine), die sie im Laufe der
20er und 30er Jahre zusammengestellt hat. Die Rekonstruktion dieser heute
längst zerstreuten Sammlung ermöglicht einerseits das Verzeichnis, das im
Jahre 1928 die führende Wiener Kunstgalerie Würthle zu der Ausstellung
einer repräsentativen Auswahl der Zeichnungen aus ihrer Sammlung ver-
öffentlicht hat, anderseits die Kataloge der etlichen Ausstellungen, die mit
der Verwertung der Kunstleihgaben aus dem mährischen Privatbesitz, u. a.
aus der Sammlung L B. (d. h. Irene Beran), im Brünner Künstlerhaus in der
ersten Hälfte der 30er Jahre Mährischer Kunstverein veranstaltet hat.
Zum Sammeln der Kunstwerke zeitgenössischer Autoren führte bei Irene
Beran, wie zutreffend schon im Jahre 1928 der berühmte Wiener Kunstkriti-
ker Arthur Roessler zum Ausdruck gebracht hat, „gewiss nicht alexandrisches
Luxusbedürfnis, auch nicht wissenschaftliches Interesse, sondern lebendiges Ver-
langen, stimmungsanregenden Anteil zu haben an den wechselnden Erlebnissen
der verschiedensten Künstler, die eben diesen Erlebnissen gefühlslandschaftlich
determinierten, somit also überaus individuell charakteristischen Ausdruck in
der hohen Kunstform verliehen “ Ihre Sammlung wurde deshalb nach seiner
passenden Charakteristik „nicht planmäßig, sondern recht weiblich nach Laune
und Gefallen, rein gefühlsmäßig zustande gebracht“.
Übersetzt vom Verfasser
Aufgezwungene Verwaltung als Mittel der Germanisierung
im Bezirk Lundenburg während der Okkupationszeit
EAAIL KORDIOVSKY
Zu Beginn der 40er Jahre wurde von den deutschen Okkupationsorganen
das Instrument der sog. (auf) gezwungenen Verwaltung genutzt, welches
zur Germanisierung des tschechischen Raumes dienen sollte. Aufgezwun-
gene Verwaltung war eigentlich ein systematischer und geplanter Raub des
fremden Besitzes durch das nazistische System, ein Ausdruck des Terrors
687
gegen die tschechische und jüdische Bevölkerung und nicht zuletzt auch
der Anfang der Germanisierung des mitteleuropäischen Raumes im Um-
fang, der in nazistischen Plänen für die Zeit nach dem Kriegsende vorge-
nommen wurde. Aufgezwungene Verwaltung des Besitzes von tschechoslo-
wakischen Bürgern in den Jahren 1938-1945 stellte in der Tat eine von den
besonderen Schaden dar, auf die sich auch das Dekret des Präsidenten der
Republik Nr. 54/1945 Gbl. bezog.
Genaue Aufzählung der Schaden, die den Bürgern im Zusammenhang
mit der gezwungenen Verwaltung entstanden, löste die Instruktion des Na-
tionalausschusses (ZNV) vom 20. Januar 1946. Man findet hier die Instruktio-
nen zur Bewertung der Kriegsschaden, die aufgrund der sog. gezwungenen Ver-
waltung entstanden.
Eine begrenzte Anzahl von Archivalien, die dieses Thema betreffen, wurde
im Fonds ZNV Brno gefunden, doch aus ganzer Reihe der Gemeindechroniken
und Literatur zur Geschichte der einzelnen Gemeinden sind uns Informatio-
nen über die Arisierung des jüdischen Eigentums, über die Konfiszierung des
Eigentums der Tschechen, welche aus den Grenzgebieten vertrieben wurden,
sowie über die Ansiedlung der Deutschen in Gemeinden des Bezirkes Lun-
denburg und des damaligen Bezirkes Gross Seelowitz bekannt.
Mit Ansiedlung der deutschen Bevölkerung in die konfiszierten Wohnun-
gen der Juden und in die Bauernhöfe der Tschechen begann die Kolonisation
des tschechischen Raumes. Die vorliegende Studie bringt Belege aller drei
Methoden, die zur endgültigen und von den Nazis geplanten Germanisie-
rung der böhmischen Länder führen sollten.
Übersetzt von Denisa Sedlák Čevelová
Erinnerung an eine fruchtbare wissenschaftliche Diskussion
auf dem Gebiet der neuzeitlichen lateinischen Paläographie
Jaroslav Kašpar und Stanislav Polák
BOHDAN KANÄK
Der Artikel erinnert an den Verlauf einer wissenschaftlichen Debatte zwi-
schen zwei prominenten Historikern, die sich mit der neuzeitlichen latei-
nischen Paläographie beschäftigten. Die Diskussion begann im Jahre 1975
und wurde erst in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts mit einem Bilanz-
artikel des Hochschullehrers der Karlsuniversität in Prag Jaroslav Kaspar (*
688
3.6.1929» 18.11.2014) abgeschlossen. Einen durchaus korrekten Gegner fand
Jaroslav Kaspar in der Person des Archivdirektors Stanislav Polák (* 4.1.1936).
Der Schwerpunkt der Diskussion, die sich auf methodische Grundlagen und
Terminologie der tschechischen paläographischen Forschung konzentrierte,
war die lateinische Schrift in der frühen Neuzeit.
Übersetzt vom Verfasser
Zur Theorie der Bedeutung von Dokument, Archívale und
historischer Quelle.
Archivistik und Geschichtswissenschaft — Möglichkeiten des
gegenseitigen Dialogs
MIKULÁŠ ČTVRTNÍK
Trotz der gegenseitigen fundamentalen Verbundenheit der Archivistik und
der Geschichtswissenschaft auf dem Felde von Theorien, methodologischen
Auffassungen, Methoden, Begriffen und Konzepten kommt es in der Tat zu
überhaupt keinem Dialog oder zu einer tieferen Kommunikation. In diesem
Kontext versucht der vorliegende Beitrag eine Weise zu finden, auf welche
man die methodologischen Auffassungen von Archivistik und Geschichts-
wissenschaft verbinden könnte, und zwar auf der konkreten Ebene der Theo-
rie der Bedeutung des Dokumentes. Weiter sucht er nach Möglichkeiten der
Anknüpfung dieser Theorie an das Begreifen der historischen Quelle aus der
Position der Geschichtswissenschaft.
Den Ausgangspunkt der Studie stellt die Frage des wissenschaftlichen
Charakters der Archivwissenschaft, der Archivistik, dar. Weiter wird auf
die bisher nur sehr sporadische Überschneidung der Methodologie von Ar-
chiv- und Geschichtswissenschaft hingewiesen. Drittens werden archivari-
sche Schlüsselkonzeptionen des Wertes vom Dokument systematisiert und
zwar als Grundlage des Vorschlags einer Ausarbeitung der Theorie von Be-
deutungsebenen des Dokuments, wie auch des Archivales oder der histori-
schen Quelle allgemein. Zum Schluss sind Möglichkeiten vorgeworfen, wie
sich die Theorie der Bedeutung des Dokuments (historischer Quelle) und das
spezifische Konzept des Tertiärwertes mit der Sphäre der Methodologie der
Geschichtswissenschaft verbinden könnten.
Der Text sollte nicht nur auf die Defizite in der Kommunikation zwischen
der Archivistik und der Geschichtswissenschaft auf dem theoretisch-metho-
689
dologischen Felde hinweisen, sondern versucht er auch die mögliche Zusam-
menarbeit beider Fächer aufgrund ihrer gemeinsamen theoretischen, me-
thodologischen und methodischen Ausgangspunkte, sowie ihre potentielle
gegenseitige Kommunikation und Verflechtung zu thematisieren. Zugleich
will er beweisen, dass eine derartige Intention von großer Bedeutung und
höchst aktuell ist.
Übersetzt von Denisa Sedlak Cevelova
Historische Hilfswissenschaften im Licht der modernsten
Technologien
Das zweite Maschinenzeitalter
MARKÉTA BROŽOVÁ
Der vorliegende Beitrag stellt eine Art Überlegung über die Entwicklung des
Archivwesens und der Historischen Hilfswissenschaften im 21. Jahrhundert
dar. Hinsichtlich der raschen Entwicklung der Computer-Technologien ma-
chen diese Fächer umstürzende Veränderungen durch. Die Archivare von
Heute, sowie die gesamte Staatsverwaltung und Selbstverwaltung sollen diese
Entwicklung reflektieren und sich mit ihr so viel wie möglich beschäftigen,
damit unser Archiverbe in vollem Maße auch für die nächsten Generationen
erhalten bleibt. Durch die Elektronisierung der Staats- und Selbstverwaltung
ändert sich sukzessive auch die Definition derjenigen Dokumente, die in kur-
zer Zeit zu Archivalien erklärt werden. Allerdings wird es sich nicht mehr
nur um Papierdokumente handeln, sondern auch um Digitaldokumente, die
sich in der Bürokratie mehr und mehr durchsetzen. Es kommt dadurch auch
zu einer Veränderung des eigenen Archivwesens, das wegen dieser Entwick-
lung auch mit technischen Fächern eng verbunden wird, was vor kurzem noch
fast undenkbar war. Gerade vom Gesichtspunkt der modernsten Technolo-
gien aus werden im Beitrag, mit ein bisschen Übertreibung, die Veränderun-
gen in der Auffassung der klassischen Historischen Hilfswissenschaften be-
schrieben. Der zweite Teil des Beitrags stellt eher eine Überlegung über die
elektronische Welt dar, die zum untrennbaren Bestandteil unseres persön-
lichen Lebens wurde und die neben ihren unumstrittenen Vorteilen, zu de-
nen die Erleichterung der Arbeit gehört, auch bestimmte Nachteile mit sich
bringt, wie z. B. eine veränderte Wahrnehmung der Realität.
Übersetzt von Denisa Sedlak Cevelova
690
Bayerische
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München
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