Übereinstimmung von Entsprechenserklärungen und Erklärungsentsprechen bei Abfindungen:

Diese Studie untersucht die Übereinstimmung von Erklärungsentsprechen und Entsprechenserklärung bezüglich Ziffer 4.2.3 Abs. 4 S. 1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in den Jahren 2010 bis 2014. Dazu wurden in einer Vollerhebung die Entsprechenserklärungen und Abfindungssummen aller für den...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schottmüller-Einwag, Ute (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Münster Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Organisationsökonomik Dezember 2016
Schriftenreihe:Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 2016,12
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Zusammenfassung:Diese Studie untersucht die Übereinstimmung von Erklärungsentsprechen und Entsprechenserklärung bezüglich Ziffer 4.2.3 Abs. 4 S. 1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in den Jahren 2010 bis 2014. Dazu wurden in einer Vollerhebung die Entsprechenserklärungen und Abfindungssummen aller für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds eines DAX-Unternehmens gezahlten und veröffentlichten Abfindungen anhand der Geschäftsberichte recherchiert, die jeweilige Abfindungsrelation bestimmt und mit der empfohlenen Obergrenze des DCGK verglichen. In 57% der Abfindungsfälle, in denen die Unternehmen zuvor ihr Entsprechen erklärt hatten, wurde die Obergrenze überschritten. Des Weiteren wurde untersucht, ob DAX-Unternehmen, die die empfohlene Obergrenze überschritten hatten, diese Überschreitung im vergangenheitsbezogenen Teil der folgenden Entsprechenserklärung offenlegten. Keines der Unternehmen, die die Obergrenze in einem Abfindungsfall überschritten hatten, legte diese Überschreitung im vergangenheitsbezogenen Teil der folgenden Entsprechenserklärung offen. Die empfohlene Obergrenze des DCGK hat in der Mehrheit der Abfindungsfälle in DAX-Unternehmen im Untersuchungszeitraum keine faktische Bindungswirkung entfaltet
This study examines the congruity between the actual conformity and the declaration of conformity regarding recommendation 4.2.3 para 4 sentence 1 German Corporate Governance Code (GCGC) from 2010 until 2014. Therefore all declarations of conformity as well as all severance payments publicised in annual reports in case of premature termination of the appointment of a member of the management board of a corporation listed in the DAX have been researched, the relations of the severance payments have been identified and compared to the cap recommended by the GCGC. In 57% of all cases, in which the corporations had declared conformity, the cap was exceeded, when negotiating severance payments. Furthermore it has been analysed whether corporations listed in the DAX that had exceeded the recommended cap disclosed this in their following declaration of conformity in the section regarding the past. No corporation disclosed its past exceedance in the following declaration of conformity. During the period examined the cap recommended by the GCGC has not developed a binding effect on the majority of cases of premature termination
Beschreibung:1 Online-Ressource (II, 18 Seiten) Diagramme

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