Implikationen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für Hochschulen und Mitarbeiter:

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) von 2007 wurde aktuell reformiert. So werden nicht mehr nur Obergrenzen für Befristungen von wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen formuliert, sondern diese sollen jetzt auch nicht kürzer sein, als für die angestrebte Qualifizierung angemesse...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Dilger, Alexander 1968- (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Münster Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Organisationsökonomik März 2016
Schriftenreihe:Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 2016,3
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Zusammenfassung:Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) von 2007 wurde aktuell reformiert. So werden nicht mehr nur Obergrenzen für Befristungen von wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen formuliert, sondern diese sollen jetzt auch nicht kürzer sein, als für die angestrebte Qualifizierung angemessen ist, oder dem Zeitraum ihrer Drittmittelfinanzierung entsprechen. Das Gesetz gilt nur noch für wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie für Qualifizierungs- oder Drittmittelstellen. Insbesondere die Verlängerung der Vertragslaufzeiten hat Nachteile für Hochschulen bzw. Hochschullehrer als Arbeitgeber, ohne dass die Beschäftigten entsprechende Vorteile davon hätten.
The Science Fixed-term Contract Law from 2007 has currently been reformed. Besides the already existing upper limits for the terminability of academic employment, there are new lower limits as the contracted duration of employment has to be adequate to the pursued qualification or to correspond to the third-party funds financing the job. The law is now restricted to academic and artistic staff and only valid for jobs with the opportunity to get a qualification or jobs that are paid by third-party funds. Particularly the lengthening of the contract duration has disadvantages for universities and professors as employers without corresponding advantages for the employees
Beschreibung:1 Online-Ressource (II, 8 Seiten)

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