Beurkundete Ausführung des Herzoglich-Mecklenburgischen Landes- und Lehnherrlichen Rechts an das ehemals so genannte Schloß und Haus, jetzt Adeliche Gut Stavenow und dessen Mecklenburgische Pertinentien: wie solches, mindestens seit dem 14ten Jahrhundert, den Grafen von Schwerin und Herzogen von Mecklenburg eigenthümlich zugestanden und von Ihnen gewissen Familien, nach und nach, verpfändet und zu Lehen gegeben worden. Nebst Beilagen von Num. 1 bis 127
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Evers, Karl Friedrich 1729-1803 (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsbibliothek 2016
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Online-Zugang:Volltext
Beschreibung:Verfasser ermittelt
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