Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Ungarn und Böhmen, .... Haben in der Erwägung, daß die mit dem Gesetze vom 7. September 1848 ausgesprochenen Entlastung des Grund und Bodens, so wie anderweitige Staats-Rücksichten die Regelung der bisherigen Verhältnisse in Absicht auf die Ausübung der Jagdgerechtigkeit zu einem dringenden Bedrüfnisse machen, ... beschlossen ...: §. 1. Das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden ist aufgehoben. $. 2. Eine Entschädigung ... ; [Gegeben in der Hauptstadt Olmütz den siebenten März, Eintausend Achthunder neun und vierzig]
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Franz Joseph I. Österreich, Kaiser 1830-1916 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Wien] K. k. Hof- und Staatsdruckerei [1849]
Online-Zugang:Volltext // 2021 digitalisiert von: Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Beschreibung:[1] Bl. 2
DOI:10.5282/ubm/digi.3419

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