An die sämtlichen Bundesregierungen außer Oldenburg (für Preußen: Justizministerium, Ministerium des Innern) und an den Herrn Statthalter in Elsaß-Lothringen. Bei der Auflegung der beiden bis jetzt begebenen Kriegsanleihen sind neben den Banken, öffentlichen Sparkassen usw. auch sämtliche deutschen Lebensversicherungsgesellschaften als Vermittelungsstellen herangezogen worden ...: Berlin, den 30. Juli 1915. ; IV A 16518 ; Abschrift
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutsches Reich Reichsamt des Innern (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Berlin] [1915]
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl.

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