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DEmnach dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Philipp, Bischoffen zu Würtzburg, deß Heil. Röm. Reichs Fürsten, und Hertzogen zu Francken [et]c. unterthänigst vorgetragen wordcen, wasgestalten einige von denen in Schweinfurt angesessenen Weißgerber deputirt-gewesene im verschienenen 1705. Jahr bey gehaltener gewöhnlicher allgemeiner Zusammenkunfft hiesiger Stadt- und Land-Zunfft deß Weißgerber Handwercks sich offentlich erkläret, wie sie gegen das alte Herkommen in Auffdingung der Lehr-Jungen, Annehmung zum Mitmeistern, Besuchung der gewöhnlichen Jahr-tägen und Zusammenkünfften, auch andern Handwercks Angelegenheiten mit hiesiger Stadt- und Land-Zunfft und Innungen fürterhin nicht mehr halten ..: So geben Würtzburg den 23. Martij 1706.

Chicago Style (17th ed.) Citation

DEmnach Dem Hochwürdigsten Fürsten Und Herrn, Herrn Johann Philipp, Bischoffen Zu Würtzburg, Deß Heil. Röm. Reichs Fürsten, Und Hertzogen Zu Francken [et]c. Unterthänigst Vorgetragen Wordcen, Wasgestalten Einige Von Denen in Schweinfurt Angesessenen Weißgerber Deputirt-gewesene Im Verschienenen 1705. Jahr Bey Gehaltener Gewöhnlicher Allgemeiner Zusammenkunfft Hiesiger Stadt- Und Land-Zunfft Deß Weißgerber Handwercks Sich Offentlich Erkläret, Wie Sie Gegen Das Alte Herkommen in Auffdingung Der Lehr-Jungen, Annehmung Zum Mitmeistern, Besuchung Der Gewöhnlichen Jahr-tägen Und Zusammenkünfften, Auch Andern Handwercks Angelegenheiten Mit Hiesiger Stadt- Und Land-Zunfft Und Innungen Fürterhin Nicht Mehr Halten ..: So Geben Würtzburg Den 23. Martij 1706.

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DEmnach Dem Hochwürdigsten Fürsten Und Herrn, Herrn Johann Philipp, Bischoffen Zu Würtzburg, Deß Heil. Röm. Reichs Fürsten, Und Hertzogen Zu Francken [et]c. Unterthänigst Vorgetragen Wordcen, Wasgestalten Einige Von Denen in Schweinfurt Angesessenen Weißgerber Deputirt-gewesene Im Verschienenen 1705. Jahr Bey Gehaltener Gewöhnlicher Allgemeiner Zusammenkunfft Hiesiger Stadt- Und Land-Zunfft Deß Weißgerber Handwercks Sich Offentlich Erkläret, Wie Sie Gegen Das Alte Herkommen in Auffdingung Der Lehr-Jungen, Annehmung Zum Mitmeistern, Besuchung Der Gewöhnlichen Jahr-tägen Und Zusammenkünfften, Auch Andern Handwercks Angelegenheiten Mit Hiesiger Stadt- Und Land-Zunfft Und Innungen Fürterhin Nicht Mehr Halten ..: So Geben Würtzburg Den 23. Martij 1706.

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