DEmnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere hochgebietende Herren, mißfällig erfahren und vernehmen müssen, was gestalten denen ehebevor ergangenen Oberherrlichen Mandatis wegen der Verwahrlosung des Feuers und der darus besorglichen Gefahr, von verschiedenen Personen nicht gebührend nachgelebet, sondern auf mancherley verbottene und gefährliche Weege ... solchen Oberherrlichen heilsamen Verordnungen zuwider gehandelt und dadurch verursacht worden, daß in kurtzer Zeit an vielen Orten gefährliche Feuers-Brunsten sich erregt ...: Decretum in Senatu, den 27. Januarij A. 1729
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:kostenfrei
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1729, 27. Januar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Brandvorsorge
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 28,5 x 32,5 cm

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand! Volltext öffnen