DEmnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Hochgebietende Herren, mißfällig zu vernehmen gehabt, wasgestalten wieder das schon ehebevor, allen Krämers-Leuthen intimirte Oberherrliche Verboth, keine Kohl-Häfen oder Pfannen ind denen Krämen über Nacht stehen zu lassen, gleichwoln einige Krämers-Leuthe sich unterfangen, in ihren versperrten Krämen die Kohl-Häfen mit glüenden Kohlen stehen ...: Decretum in Senatu, den 19. Febr. 1725
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-274
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1725, 19. Februar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Brandschutz; Verbot der Aufstellung von Kohlentöpfen in den Kramladen
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 14,5 x 29,5 cm

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