NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, unsere Herren, mit sonderbahrem Mißfallen in gewisse Erfahrung gebracht, wie daß sich einig eigennützige Unterthanen und Getrayd-Händlere höchst-straffbarer Weise unterstanden, ihr vor heuer erbautes Getrayd, sonderlich den an manchen Orthen gewachsenen brandigen Dinckel, Korn und Waitzen, mit Gips und Kalch als schädlichen Materien zu vermengen ...: Decretum in Senatu, den 6. Decemb. 1721
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-262
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1721, 6. Dezember
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Verbot des Verkaufs von schlechtem Getreide
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 22,5 x 34,5 cm

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