EIn Hoch- Edler und Hochweiser Rath, dieser Stadt Nürnberg, hat mit Obrigkeitlichem Mißfallen vernommen, daß Dero Herrlichk. wolgemeinte, und bereit zu unterschiedenenmahlen publicirte Mandata, darinnen Sie männiglich zu einem nüchtern mässigen Leben, und Christlichem Wandel ermahnet, der Gebühr nach nicht beobachtet; sondern denselben in viel Weg zuwider gehandelt worden. In deme, wie die tägliche Erfahrung bezeuget, das überflüssige Zechen und Schwelgen in den Wirthshäusern und Weinkellern allhier in der Stadt je länger je mehr überhand nimmt ...: Decretum in Senatu, den 30. April. A. 1690
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-149
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Vgl. Verordnung des Nürnberger Rates vom 7. August 1673, BSB Einbl. V,36 v-135. - Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1690, 30. April
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Regulierung der Ausschankgenehmigung
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 29 x 35,5 cm

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