DEmnach Ein Hoch-Edler, Fürsichtig- und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg, zu viel- und unterschiedlichen mahlen offentliche Mandata dahin ergehen lassen, daß fürohin niemand Ihrer Burger, Unterthanen oder Schutzverwandten und Angehörigen, weder inn- noch ausser der Stadt Nürnberg, von Juden oder Judinnen, einig Geld weiters aufnehmen, entlehnen, oder sonst auf einige Wege, wie es auch Namen haben mag, mitdenenselben handlen oder contrahiren solle: Jedoch aber solchen Mandat- und Verboten, gantz zuentgegen, von vielen Burgern und Angehörigen, bißdato mehrmahln verfahren worden ...: Decretum in Senatu, den 8. Januar. A. 1689
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Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
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Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1689, 8. Januar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Verbot der Pfandleihe bei Juden
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 25,5 x 34,5 cm

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