NAchdem ein Ehrnvester Raht diser Statt auß guten beweglichen ursachen, sonderlich aber weil die zufuhr mit Gersten und Maltz, der durch Gottes verhengnuß ein gerissenen sterbsleufft, auch entstandenen mißwachs halben des lieben Getreids sich ein zeitlang gesperret, den Rothen und Weisen Bierpreuern uff jr unterthenig Suppliciern und bitten, mit offner Handt die vergunst und lufftung gethan, das sie durch sich selbsten, oder jre gebröte und bestelte dienst botten darnach hinauß raisen, und dieselben nahen und fern umb die Statt, wo sie die bekom[m]en mögen, Kauffen, bestellen, und jnen zum vorraht dörffen für führen lassen, So langt doch ihre H: Glaubhafft an, das solche wol meinende vergunst, von etlichen eigennützigen auff dem handel mißbraucht werde ...: Decretum in Senatu 5. Decemb: 1600
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-23
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1600, 5. Dezember
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Gerstenkauf durch Bierbrauer
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 22 x 31,5 cm

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