NAchdem das Wasser der Pegnitz, nun etlich Jar hero, inner und ausserhalb der Statt, mit Sand, Weyden, Erlein und Schlotten, dermassen verschütt und verwachsen, daß es an vilen orten etliche Löcher außgespült, Also, daß es seinen rechten fluß nicht mehr haben kan, sondern hindersich stämmet, die Mülwerck verhindert und ertrenckt, und sonsten andern mercklichen schaden mehr verursacht. Solches zufürkommen, so wil ein Erbarer Rath zuvorderst, die vor Jaren derowegen gegebene Gesetz und Ordnungen, widerumben verneurt, und abermals bey nachgesetzter Straff und Peen ernstlich gebotten haben ...: Decretum in Senatu, 10. Novembris 1593
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-19
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1593, 10. November
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Flussreinigung
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 12 x 26,5 cm

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