Ob schon in denen - sowohl von Einem Hochlöbl. Fränkischen Craiß, als von Seitten des hiesigen Standes, publicirten Münz-Patenten und Mandaten, die französischen alten Thaler, ganze und halbe Guldiner ... wegen allzustarker Abnuzung ... gänzlich ausser Cours gesezet- und verbotten worden: so ergiebet sich doch aus geschehenen sichern Anzeigen, daß diese Sorten in hiesiger Stadt ... sich wieder ... einzuschleichen beginnen ...: Decretum in Senatu den 31. October 1777
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-90
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1777, 31. Oktober
Ill.: S.R., bisher nicht auflösbar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
Beschreibung:1 Bl. 1 Ill.; Metallschnitt/ Holzschnitt 5,5 x 6 cm Satzspiegel 28 x 14 cm

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