Sachenrecht:
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gschnitzer, Franz 1899-1968 (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1968
Schlagworte:
Online-Zugang:FLA01
Volltext
Beschreibung:Sachenrecht und Schuldrecht hängen eng zusammen. Mit dem Allgemeinen Teil bilden sie die Hauptmasse des bürgerlichen Rechtes, während das Familienrecht in mehrfacher Hinsicht eine Sonderstellung einnimmt und auch das Erbrecht ein geschlossenes Ganzes für sich ist. Die Darstellung des Sachenrechtes stellte mich vor mehrere Probleme. Sie betrafen einmal das Grundbuchsrecht. Das materielle Grundbuchsrecht mußte natürlich einbezogen werden; ob und wieweit auch das formelle, war fraglich. Ich entschloß mich, lieber des Guten zuviel zu tun und auch die Grundzüge des Grundbuchsverfahrens darzustellen. Der Student eignet sich das Grundbuchsrecht kaum als eigenes Fach an, sondern nimmt es beim bürgerlichen Recht mit, und soll hier nicht schwerverständliche Bruchstücke, sondern eine Einheit geboten erhalten. Neuere Gesetzbücher und Darstellungen teilen das Sachenrecht in Liegenschafts- und Fahrnisrecht. Vieles spricht dafür; da aber das ABGB. an der Einheit, besonders an einem einheitlichen Eigentums- und Pfandbegriff festhält, wofür auch manches spricht, schien es mir richtiger, dem Gesetzbuch zu folgen. Es erleichtert das Studium, wenn auf die sachenrechtlichen Vorschriften des Handelsrechtes jeweils - beim redlichen Erwerb, bei den gesetzlichen Pfandrechten, beim Zurückbehaltungsrecht - hingewiesen wird. Rechte an eigener Sache und Rechte an Rechten begegnen vorzüglich beim Pfand; vgl. Eigentümerhypothek und Forderungspfand. Sie pflegen dort mitbehandelt zu werden. Aber erst wenn man sie aus diesem Zusammenhang löst, läßt sich ihre - zwar nicht einfache, aber der Klarheit juristischen Denkens sehr förderliche - Problematik ganz verstehn
Beschreibung:1 Online-Ressource (XV, 238 S.)
ISBN:9783662250709
9783662231029
DOI:10.1007/978-3-662-25070-9

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