Das Tonwerk im Rechtssinne:
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Cohn, Arthur Wolfgang (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1917
Schlagworte:
Online-Zugang:FLA01
Volltext
Beschreibung:ist damit wenig erreicht, da "die Beurteilung reiner Rechtsfragen nicht zur Zuständigkeit der Sachverständigenkammern gehört" (Daude, S. 108). Zwar ist "keineswegs ausgeschlossen, daß die Kammern bei Beantwortung der ihnen vorgelegten technischen Fragen auch die in Betracht kommenden rechtlichen Umstände in den Kreis ihrer Erörterung ziehen"; indessen verhindern schon die Bestimmungen eine nennenswerte Ausdehnung des rechtlichen Teils dieser "Erörterung". Auf Grund des § 4 Ziff. 1 der Bestimmungen nämlich "haben die Kammern ein Gutachten nur abzugeben, wenn in dem Ersuchungsschreiben die zu begutachtenden Fragen einzeln aufgeführt sind"; also bleibt es dem Richter schon überlassen, worüber er die Kammern befragen will, ganz abgesehen von der ebenso in seinem Ermessen stehenden Würdigung des einlaufenden Gutachtens. Eine Folge hiervon ist, daß die Sachverständigenkammern, wenn die ihnen vorgelegten Fragen falsch formuliert werden, keine Möglichkeit haben, sie zu berichtigen; andere Beispiele für die geringe Bedeutung der abgegebenen Gutachten und die Verwirrung in diesen selbst vgl. unten §§ 4, 20. So ist es denn eine wichtige Aufgabe der Rechtswissenschaft, das jus singuläre, das sich im LMUG betreffs der Werke der Tonkunst findet, systematisch zusammenzustellen. Und doch ist diese seit Bestehen des Gesetzes bis heute, soweit bekannt, überhaupt noch nicht in Angriff genommen worden 1). Vielmehr halten wie das Gesetz, so auch Kommentare und andere Bearbeitungen des geltenden Rechts mehr oder minder an der Verschmelzung des literarischen und musikalischen Urheberrechts fest: als an einem "Urheberrecht an Schriftwerken" 2)
Beschreibung:1 Online-Ressource (VI, 48 S.)
ISBN:9783642943386
9783642939389
DOI:10.1007/978-3-642-94338-6

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