Das Recht der Staatsangehörigkeit in Deutschland und im Ausland Seit 1914:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schwartz, Gustav (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1925
Schriftenreihe:Rechtsvergleichende Abhandlungen
Schlagworte:
Online-Zugang:FLA01
Volltext
Beschreibung:Der Krieg stellt das Staatsangehörigkeitsrecht in ein helles Licht. Je mehr nach innen das Staatsangehörigkeitsverhältnis belastet und angespannt wird, indem der Staat Herzen, Blut und Gut seiner Unter­ tanen fordert, je mehr auf der anderen Seite nach außen der Unterschied von Staatsbürger und Fremdem in jedem kriegführenden Land her­ vortritt, desto bedeutsamer wird für Staat und Angehörige die Frage der Staatszugehörigkeit. Für den Staat erfährt sein die Zugehörig­ keit regelndes Gesetz durch den Krieg gleichsam eine Mobilma­ chung. Es muß sich zeigen, ob sich im Frieden gegebene Sätze den besonderen Bedürfnissen des Kriegs anpassen. Der Staat sieht seine Bewohner plötzlich mit anderen Augen an, und sie erscheinen ihm in verschiedenem Lichte, wenn er sie mit dem Späherblick des Kriegsmini­ sters oder durch die Brille des Präfekten auf ihre Tauglichkeit betrachtet. Beider Ansprüche wachsen, und getrieben teils von ihrer eigenen, teils von der öffentlichen Meinung setzen sich ihre Forderungen in Gesetze um. Diese Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Bedürfnisse der Krieg­ führung. Die Anregung wirkt fort, und in dem Maße, in dem der Welt­ krieg vom Gedanken des Nationalstaats gespeist wird, erscheint die Überprüfung des derzeitigen und künftigen Volksbestands auf seine nationale Eignung geboten. Diese Erkenntnis ergreift auch die neu­ tralen Staaten, soweit sie einer Bevölkerungsbewegung über ihre Grenzen ausgesetzt sind. Und durch das Kriegsende wird die Entwicklung nicht nur nicht aufgehalten, sondern gerade freigegeben
Beschreibung:1 Online-Ressource (VIII, 300 S. 1 Abb)
ISBN:9783642942143
9783642938146
DOI:10.1007/978-3-642-94214-3

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