Die Vormundschafts-, Familienrechts- und Fürsorgeerziehungssachen in der gerichtlichen Praxis:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Brand (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1963
Ausgabe:Zweite, völlig neubearbeitete Auflage
Schlagworte:
Online-Zugang:FLA01
Volltext
Beschreibung:§ 1. Verhältnis des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens zum Zivil- und Strafprozeß. Quellen. Ausländer 1. Die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts gehört dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit an, die abgesehen von den Sondergerichtsbarkeiten neben der Zivil- und Strafrechtspflege den dritten großen Zweig der Rechtspflege überhaupt bildet. Das Vormundschaftsgericht erfüllt seine Aufgaben vorwiegend im allgemeinen, also öffentlichen Inperesse. Dieser Umstand unterscheidet die vormundschaftsgerichtliche Tätigkeit von der Zivilgerichtsbarkeit, die im wesentlichen nur mit der Regelung der Rechtsbeziehungen der streitenden Parteien befaßt ist. Aus diesem Unterschied erklärt es sich, daß die Entscheidungen der Zivilprozeßgerichte grundsätzlich für das Vormundschaftsgericht nicht in dem Sinne verbindlich sind, daß das Vormundschaftsgericht, wenn es dies für erforderlich hält, nicht inhaltlich abweichende Anordnungen treffen könnte. So hindert z. B. die durch das Ehescheidungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 627 ZPO erfolgte Regelung der Sorge für die Person eines Kindes des Vormundschaftsgericht nicht, Maßnahmen gemäß § 1666 BGB zu treffen, wenn es dies zum Schutze des Kindes für geboten hält. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch für diejenigen Entscheidungen der Prozeßgerichte, die mit Wirkung für und gegen alle ausgestattet sind (Familienstandsprozesse: §§ 640ff. ZPO, geändert durch das Familienrechtsänderungsgesetz vom 11. 8. 1961 Art 3, BGBl I S. 1227). Erkenntnisse der Strafgerichte sind ebenfalls für das Vormundschaftsgericht grundsätzlich nicht bindend. Dieses ist nicht gehindert, einen Tatbestand anders zu werten, als es in einem strafgerichtlichen Urteil geschehen ist
Beschreibung:1 Online-Ressource (XVI, 643 S.)
ISBN:9783642498589
9783642495670
DOI:10.1007/978-3-642-49858-9

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